Aktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen
Eine Schwerpunktaktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen hat das Ordnungsamt jetzt gestartet. Sie läuft bis einschließlich Freitag, 22. April.
"Es ist wichtig, dass wir eine nachhaltige Überwachung beibehalten", betont Verkehrsdezernent Dr. Stephan Keller. Denn nur durch anhaltend hohen Druck des Ordnungsamtes lasse sich die Zahl der Falschparker auf den mehr als 1.000 Behindertenparkplätzen im Stadtgebiet langfristig reduzieren.
Der Abschleppdienst musste im vergangenen Jahr in 1.734 Fällen gerufen werden, weil Nicht-Berechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parkten. Im Jahr 2014 war dies noch über 2.000 Mal nötig.
In jedem Fall, so das Ordnungsamt, hat das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zur Folge. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen auf den Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so dass er dann mit der Zahlung von rund 200 Euro zu rechnen hat.