Schulministerium aktiviert das Krisenmanagement Sturm- und Orkanböen drohen ab Sonntag

Nach Hinweis des Ministeriums für Schule und Bildung, ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (9. Februar) auf Montag (10. Februar) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen. Bei Unwetterwarnungen (Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor Wind und Sturm) wird das Krisenmanagement aktiviert.

In der Nacht von Sonntag auf Montag drohen sehr starke Winde. Das kann den Montag über auch noch andauern.

Foto: Andreas Bretz

Mit ausreichend Vorlaufzeit beruft die Feuerwehr Düsseldorf ein "Ämtergremium" ein, zu dem neben Ämtern der Stadt weitere Beteiligte über zu treffende Maßnahmen (zum Beispiel Schulschließungen) entscheiden. Das Ergebnis wird unmittelbar nach Entscheidung sowohl an die Medien als auch an die Schulleiterinnen und -leiter kommuniziert. Vorsorgemaßnahmen sind durch die Schulleiterinnen und -leiter zu treffen. Die Schulleiterinnen und -leiter sind gebeten worden ihre dienstlichen E-Mails abzurufen, um eventuell reagieren zu können.

Des Weiteren wurden die Schulleitungen nachdrücklich gebeten, für ihre Schule Vorsorge zu treffen. Daneben ist Folgendes zu beachten:

1) Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.

2) Die Schulleitungen können - nach Rücksprache mit dem Schulträger und unabhängig von der Entscheidung des Krisenmanagements - selbst entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.

a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen die Schulleitungen für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen die Schulleitungen ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

3) Ihre Entscheidung müssen die Schulleitungen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.

4) Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (zum Beispiel durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.