Herr Görlach, viele Menschen sind sich unsicher, wann sie einen Notarzt rufen sollen. Wann sollte das geschehen?
Europäischer Tag der Ersten Hilfe Wer hilft, kann nichts falsch machen!
Erste Hilfe leisten ist in Deutschland noch immer nicht selbstverständlich. Der "Europäische Tag der Ersten Hilfe" am 8. September hat daher das Ziel, Menschen daran zu erinnern, wie wichtig Nothilfe ist. „Im Grunde kann man nichts falsch machen“, sagt Michael Görlich, Ausbildungsleiter der Malteser in Düsseldorf. Drei Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe.
Michael Görlach: Man muss zunächst einmal unterscheiden zwischen dem Hausarzt, dem ärztlichen Notdienst, dem Rettungsdienst und dem Notarzt. Der Hausarzt und der ärztliche Notdienst können in massiv lebensbedrohlichen Situationen nicht weiterhelfen. Die Auswahl müssen aber nicht Sie als Ersthelfer treffen. Sie rufen in der Rettungsleitstelle (112) an und beschreiben dem dortigen Disponenten die Situation. Er wird dann anhand seiner Erfahrung und einer Checkliste entscheiden, ob er einen Rettungswagen schickt oder auch gleich einen Notarzt dazu. Sie als Ersthelfer oder Zeuge eines Unfalls müssen sich nicht scheuen, den Notruf zu wählen.
Ist der vor dem Führerscheinerwerb verpflichtende Erste-Hilfe-Kurs ausreichend? Oder empfehlen Sie, weiterführende Kurse zu besuchen?
Alle Erste Hilfe-Ausbildungen und Erste Hilfe-Fortbildungen dauern neun Unterrichtseinheiten und können in der Regel an einem Tag absolviert werden. Wer zwischendurch seine Kenntnisse auffrischen möchte, kann dies mittlerweile auch online tun. Zahlreiche Apps und Videos veranschaulichen die Handgriffe, die im Notfall auszuführen sind. Aber wir Malteser raten zu richtigen Auffrischungskursen mit praktischen Übungen in einem Turnus von zwei Jahren. Allein in diesem Jahr werden wir Malteser in NRW wieder über 120.000 Menschen rund um das Thema Erste Hilfe aus- und fortbilden. Unsere Ausbildungszahlen sind seit Jahren stabil mit einem leichten Trend nach oben, was uns sehr freut!
Viele Menschen haben Angst, dass bei der Ersten Hilfe etwas schief geht und sie zur Verantwortung gezogen werden.
Nichtstun ist ganz sicher falsch. Jeder ist grundsätzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Der Notruf ist das Mindestmaß, das der Gesetzgeber von jedem verlangt; mit dem Notruf ist der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vermieden. Wer nach bestem Wissen und Gewissen seinen Fähigkeiten entsprechende Erste Hilfe leistet, macht nichts falsch. Niemand wird zivil- oder strafrechtlich für Schädigungen belangt, die er bei Erster Hilfe dem Verletzten zufügt, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.