Landtag NRW: 411.894 Düsseldorfer dürfen wählen
In der Landeshauptstadt werden in vier Landtagswahlkreisen Kandidaten direkt gewählt. Für die Durchführung der Wahl sind am Wahltag insgesamt zirka 3.500 Helfer im Einsatz.Nach Angaben von Stadtdirektor Burkhard Hintzsche werden am Wahlsonntag in der Landeshauptstadt 315 Wahllokale für die Bürger offen stehen.
Davon befinden sich 263 in städtischen Schulen, 11 in anderen städtischen Gebäuden, 3 in Kindertagesstätten, 16 in Altenheimen, 10 in kirchlichen Einrichtungen und 12 in sonstigen Gebäuden.
Das kleinste Wahllokal befindet sich mit 83 Wahlberechtigten in der Architektenkammer NRW, Zollhof 1, das größte mit 1.781 Wahlberechtigten im Berufskolleg Räuscherweg 40. Der Durchschnitt pro Stimmbezirk beträgt 1.303 Wahlberechtigte.
Bei der Einrichtung von Wahllokalen ist das Amt für Statistik und Wahlen bemüht, die Anzahl der behindertengerechten Wahllokale stetig zu erhöhen. Von den 315 Wahllokalen sind 231 (zirka 73 Prozent) barrierefrei. In den Wahlbenachrichtigungen werden die Wähler vorab informiert, ob ihr Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist.
Beim Amt für Statistik und Wahlen hofft man, das Düsseldorfer Ergebnis am Wahlabend bis 20.30 Uhr präsentieren zu können. Die Stadt rechnet mit deutlich mehr Briefwahlanträgen als zur letzten Landtagswahl 2012 (66.632 Anträge).
Bis zum Mittwoch, 19. April, haben bereits 3.184 Wahlberechtigte einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Zur Teilnahme an der Briefwahl bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Schriftlicher formeller Antrag, für den der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden kann. Rücksendung an das Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, 40179 Düsseldorf. Telefax: 0211-8933923
Formloser Antrag an das Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, 40179 Düsseldorf. Telefax: 0211-8933923 oder E-Mail: briefwahl@duesseldorf.de. Der Antrag soll folgende Daten enthalten: Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine andere Versandanschrift
Online-Antrag unter: www.duesseldorf.de/wahlen
Persönlicher Antrag: Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch im Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, 1. Etage, beantragt und persönlich in Empfang genommen werden.
Dazu sollen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen.
Die Unterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Das Amt für Statistik und Wahlen hat im Vorfeld der Wahl montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr und am Freitag, 12. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.