Im Rhein herrscht Lebensgefahr!
Die aktuellen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das Schwimmen birgt vor allem in Freigewässern Gefahren.
Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle. Im Rhein herrscht Lebensgefahr!
Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 17 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Dabei mussten drei Menschen, zwei davon nach Reanimation, zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert werden. Die jüngsten Alarmierungen: Am Sonntag, 17. Juli, rückte die Feuerwehr zu der Meldung "Personen im Rhein" aus.
Ein Sportboot war mit Motorschaden in Not geraten, von den drei Männern Besatzung war einer in den Rhein gesprungen. Mit dem Rettungsboot wurde der Mann aus dem Wasser geholt. Sportboot samt Besatzung wurden in den Yachthafen, Rotterdamer Straße, gebracht. Am Dienstag, 19. Juli, wurde von Passanten ein "abgetriebenes Kind mit Ball" im Rhein gesichtet. Auch hier rückte die Feuerwehr aus. Nach Augenzeugenberichten hatte die Person derweil selbstständig das rettende Ufer erreicht.
Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein - er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im Supersommer 2003 - fünf Menschen kamen ums Leben.
Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.
Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben - ins Wasser ragende Kiesflächen - bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter: www.duesseldorf.de, Unterpunkt Freizeit.
Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind:
Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges Suitbertussee Fliednersee Lambertussee in Kaiserswerth Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen Südpark-See Unisee Elbsee Süd und Nord.
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:
Nie überhitzt ins Wasser gehen,
nie alkoholisiert schwimmen gehen,
nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.
Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!