Reiten nur auf Reitwegen
Das Reiten in Düsseldorfer Wäldern soll weiterhin nur auf ausgewiesenen Reitwegen möglich sein. Die Stadtverwaltung wird dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Dies hat der Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen beschlossen.
Die Verfügung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Der Erlass der Verfügung ist notwendig geworden, weil im November 2016 ein neues Landesnaturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist. Darin wurde als neue Regelung aufgenommen, dass neben den Reitwegen ab 2018 auch alle öffentlichen Verkehrsflächen und alle privaten Straßen und Fahrwege im Wald - über das vorhandene Reitwegenetz hinaus - beritten werden dürfen.
Dem möchte die Stadtverwaltung mit der Allgemeinverfügung begegnen. Denn: Außerhalb der Ballungsräume macht es Sinn, das Reiten auf allen Wegen zuzulassen. Aber in einer Großstadt wie Düsseldorf mit mehr als 630.000 Einwohnern tummeln sich laut den Fachleuten im Garten-, Friedhofs- und Forstamt schon jetzt unzählige Spaziergänger, Familien, Freizeitsportler, Radfahrer und Hundebesitzer auf den Waldwegen. Dies gilt besonders an Wochenenden und nach Feierabend. Schon jetzt gibt es diverse Beschwerden über das rücksichtlose Verhalten Einzelner.
Reiter mit ihren Pferden benötigen viel Platz. Im Düsseldorfer Stadtwald und teils auch im Privatwald besteht genau aus diesem Grund bereits ein separates Reitwegenetz. Wenn die Reiter nun auch noch die normalen Waldwege und sonstigen Waldwege nutzen dürfen, befürchten die Verantwortlichen im Gartenamt der Landeshauptstadt eine erhebliche Zunahme der Konflikte und auch Unfälle.
Auch die Beschaffenheit der Wege würde durch die Nutzung mit Pferden leiden. Um zusätzliche Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen, wird die Stadt jetzt von der im Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Mit dieser wird das Reiten - wie bisher - auf das vorhandene Reitwegenetz beschränkt und damit die bestehende Regelung beibehalten werden. Der Naturschutzbeirat, den die Untere Naturschutzbehörde beteiligt hat, hat dem Erlass der Allgemeinverfügung wie der Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen zugestimmt.