Ausnahmezustand aufgehoben

Die eingesetzten Einsatzkräfte und Helfer der Düsseldorfer Feuerwehr haben die Arbeiten zur Beseitigung der Hauptgefahrenstellen auf den Straßen, Rad- und Gehwegen im Stadtgebiet weitestgehend abgeschlossen.

Deshalb entschied die Feuerwehreinsatzleitung am Freitagmorgen, den Ausnahmezustand um 10 Uhr aufzuheben. Damit beginnt für die 155 Einsatzkräfte einer 24-Stundendienstschicht wieder der normale Regeldienstbetrieb. Die Aufräumarbeiten in der Stadt dauern noch länger an.

Aktuell listet der Einsatzleitrechner 4.362 gemeldete Schadensorte auf, die alle abschließend bearbeitet wurden. Nur noch vereinzelt melden Bürger weitere Schadenstellen. Die Feuerwehr bearbeitet diese "individuellen Gefahrenstellen" aus dem Tagesgeschäft.

Deshalb bleibt die Unterstützung im Rettungsdienst durch die vier Hilfsorganisationen bis zum Sonntagmorgen 7 Uhr weiterhin bestehen. Bei der Gefahrenbeseitigung und den Aufräumarbeiten verletzten sich bis jetzt 23 Einsatzkräfte und Helfer.

In der Nacht zum Freitag agierte die Feuerwehr mit drei Wachen entlang der Oberleitung der Rheinbahn in der Grafenberger Allee — von der Hans-Sachs-Straße bis zur Brücke der Wehrhahnlinie und zurück.

Dort waren viele Bäume vom Orkan Ela beschädigt worden. Insgesamt konnten die Feuerwehrleute in zwei Nächten — Dienstag und Donnerstag, 81 Gefahrenstellen durch Äste und Bäume entschärfen. Die Gefahrenabwehr-Arbeiten auf den Deichen gingen ebenfalls gut voran und sind erledigt.

Die Aufräumarbeiten durch Firmen und städtischen Mitarbeitenden dauern wohl noch mehrere Wochen. Die Grünflächen, Parks, Friedhöfe und Wälder sind noch nicht freigegeben. Dort laufen die Arbeiten zur Schadenbeseitigung oder werden bald begonnen.

Auch die abschließende Kontrolle aller Bäume im Stadtgebiet steht noch auf der Agenda.
Die Feuerwehr Düsseldorf warnt wiederholt vor noch nicht gesicherten Gefahrenstellen
im gesamten Stadtgebiet. Es können sich zum Beispiel auf Dächern und in Bäumen
immer noch lose Bauteile oder Äste befinden, die jederzeit herabfallen können. Das gilt
auch für alle Parks, Waldwege und Kinderspielplätze sowie abgesperrte Bereiche. Dies
sollen nicht betreten werden!