Waffenscheine Düsseldorf rüstet weiter ab

Seit 2003 ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich, wenn man Reiz-, Signal und Schreckschusswaffen tragen möchte. Wohlgemerkt, für den Kauf und die Aufbewahrung jener Waffen in der eigenen Wohnung gibt es keine Auflagen.

Symbolfoto einer Softair-Pistole.

Foto: Pixabay

Doch während es bundesweit aktuell rund 600.000 registrierte kleine Waffenscheine gibt, hat sich die Zahl in Düsseldorf seit 2016 um ein Vielfaches verringert - von 1622 über 445 (2017) und aktuell 260 (November 2018). "Wir laufen da absolut gegen den Trend", sagt Polizeisprecherin Susanna Heusgen. Nach der berüchtigten Sylvesternacht in Köln 2015/16 sei die Zahl auch hier sprunghaft angestiegen, doch nur vorübergehend. "Das ist auch gut so", sagt Heusgen, "denn wer eine Waffe mit sich führt, der will sie auch benutzen."

Und das birgt Gefahren - auch für den Waffenträger. Die Düsseldorfer Polizei betont dies ausdrücklich auf ihrer Internetseite für den Waffenschein-Antrag. Der Träger sei sich dessen oft nicht bewusst. Susanna Heusgen: "Auch Reiz- und Schreckschusswaffen können bei falsche Handhabung lebensgefährlich verletzen, in Einzelfällen sogar töten." Ungeübte Waffenträger könnten sich in extremen Stresssituationen selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen. Auch kann es unter Umständen zu einem unkontrollierten Handeln bei Außenstehenden kommen - eine Situation eskaliert. Heusgen: "Wer für Notsituationen vorsorgen möchte, kann alternativ auf einen Schrillalarm zurückgreifen. Damit kann man weiträumig auf sich aufmerksam machen und Angreifer abschrecken oder in die Flucht schlagen."

Kriminalprävention/Opferschutz in Düsseldorf, Tel.: 870 6868, E-Mail: kriminalpolizei-beratungsstelle.duesseldorf@polizei.nrw.de, Luisenstraße 2; Öffnungszeiten: Montag — Freitag, 9 — 16 Uhr, jeden 1. und 3. Samstag im Monat, 8.30 — 14 Uhr

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