Gebührenänderungen 2019 Was ändert sich für die Düsseldorfer?
Die Restmüllgebühren sinken, die braune Biotonne wird teilweise gebührenfrei und die blaue Papiertonne wird für Grundstückseigentümer zur Pflicht. Mit dem Jahreswechsel treten in Düsseldorf mehrere Änderungen bei Gebühren in Kraft.
Mit dem Jahreswechsel treten in Düsseldorf mehrere Änderungen bei Gebühren in Kraft. Es gibt aber keine Steuerveränderungen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Straßenreinigung/Abfallgebühren
Günstigere Entsorgungskonditionen führen dazu, dass die Restmüllgebühren für 2019 im Durchschnitt um 2,8 Prozent gesenkt werden können. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice sinken die Gebühren beispielsweise von 486,00 auf 471,60 Euro.
2019 wird die Biotonne im Teilservice gebührenfrei. Lediglich für den Vollservice - bei dem Awista die Tonne von ihrem Standplatz abholt und dorthin wieder zurückbringt - wird weiterhin ein Zuschlag erhoben. Bei einer 120 Liter-Biotonne sind dies 30,53 Euro.
Die blaue Tonne für die Erfassung von Altpapier bleibt im Teilservice gebührenfrei. Neu ist eine Verpflichtung der Grundstückseigentümer, diese auch aufzustellen und zu nutzen. Damit sollen - zur Verbesserung der Stadtsauberkeit - die Sammelcontainer im öffentlichen Straßenraum entlastet und möglichst viele von ihnen abgezogen werden können.
Grundstückseigentümer können ihre Müllgebühren oft senken, wenn sie Abfälle trennen und neben der grauen Tonne für Restmüll und der blauen Tonne für Altpapier auch die Biotonne nutzen. Dadurch ergibt sich meist die Möglichkeit, eine kleinere Restmülltonne zu bestellen und Gebühren zu sparen. Das Umweltamt hilft gern, für ein Grundstück die optimale Behälterkombination zu ermitteln.
Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen leicht, im Bereich der allgemeinen Teuerungsrate, um durchschnittlich 1,4 Prozent.
Fragen beantwortet das Umweltamt unter Telefon 0211-8925050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de.
Friedhofsgebühren
Die Kalkulation für die Friedhofsgebühren geht von einem insgesamt stabilen Gebührenaufkommen für das Jahr 2019 aus. Die Gebühren wurden auf der Grundlage von 5.000 Bestattungsfällen berechnet. Dies entspricht dem abgerundeten Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017. Die prognostizierte allgemeine Kostensteigerung für die Jahre 2018 und 2019 von insgesamt 3,2 Prozent (1,6 Prozent pro Jahr) sowie Kosten für Sondermaßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur auf Friedhöfen in Höhe von rund einer Million Euro werden durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. Beim Krematorium bleibt die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2019 unverändert. Es wird von 6.500 Einäscherungen ausgegangen.
Abwassergebühren
Die Abwassergebührensätze werden für das Jahr 2019 gemäß dem Ratsbeschluss vom Donnerstag, 13. Dezember, in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2019 und somit im 12. Jahr in Folge konstant. Im Jahr 2019 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Der zum 1. Januar 2011 gesenkte und seit dem geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt auch im Jahr 2019 unverändert 0,98 Euro je Kubikmeter/Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Kubikmeter/Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt.
Handwerkerparkausweis
Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis, mit dem ein Fahrzeug in Düsseldorf werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr im eingeschränkten Halteverbot, gebührenfrei an Parkscheinautomaten, in Bewohnerparkgebieten sowie in Bereichen mit Parkscheibenregelung abgestellt werden kann, erhöht sich von 50 Euro auf 100 Euro.
Zum Vergleich: Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis beträgt in Stuttgart 240 Euro pro Jahr, in Frankfurt 305 Euro pro Jahr, in Karlsruhe 150 Euro pro Jahr und in Köln 305 Euro pro Jahr sowie 153 Euro für jede weitere Ausnahmegenehmigung.
Grund- und Gewerbesteuer
Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2019 unverändert. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 440 v.H., der Hebesatz für Grundsteuer A liegt bei 156 v.H. und der für Grundsteuer B bei 440 v.H..
Hundesteuersatzung
Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Das bedeutet für alle Hundehalter, die im Jahr 2018 einen Hundesteuerbescheid erhalten haben und bei denen sich an der Situation nichts verändert hat, dass sie keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke erhalten.