Radverkehr Grüner Pfeil für Radfahrer
Was in Frankreich und den Niederlanden bereits erfolgreich praktiziert wird, soll nun erstmals auch in Düsseldorf getestet werden: Als Ergänzung an Ampelanlagen wird im Probebetrieb zukünftig an zwei Kreuzungen der Stadt ein grüner Pfeil die Wartezeit für rechtsabbiegende Radfahrer verkürzen.
Es ist ein Pilotprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), das nun an gleich zwei Kreuzungen in Düsseldorf gestartet wird: zukünftig sollen nämlich an den Kreuzungen Prinz-Georg-Straße und Vagedesstraße in Pempelfort sowie Karolingerstraße und Aachener Straße in Bilk grüne Pfeile als nicht leuchtende Ergänzung der dortigen Ampeln die Wartezeit für Rechtsabbieger verkürzen. Das Besondere: Nicht Autofahrer sind diesmal mit dem grünen Pfeil gemeint, es sind Radfahrer allein, die trotz des roten Lichts an diesen Kreuzungen zukünftig rechts abbiegen dürfen.
Dabei ist die Idee des grünen Pfeils nicht neu. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt. Zuvor war - wie auch heute noch in den USA - in der DDR das Rechtsabbiegen bei Rotlicht generell erlaubt. Einer eher skurrilen Begebenheit indes ist geschuldet, dass sich der grüne Pfeil später in der gesamten Bundesrepublik durchsetzen konnte: Nach der Wiedervereinigung nämlich konnten die Schilder nicht rechtzeitig zum 31. Dezember 1990, mit dessen Ablauf die Straßenverkehrsordnung der DDR außer Kraft treten sollte, abgebaut werden. Während eine Ausnahme-Verordnung den grünen Pfeil für zunächst ein weiteres Jahr genehmigte, wurde aufgrund des großen Widerstands in der Bevölkerung nach Ablauf der ursprünglichen Verordnung die Regelung erneut verlängert.
Parallel dazu wurde 1992 von der Bundesanstalt für Straßenwesen eine Studie durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass an Kreuzungen mit Grünpfeilregelung Unfälle nicht häufiger oder gar schwerer sind, als bei einer konventionellen Ampelanlage. Vier weitere, später durchgeführte Untersuchungen kamen zu ähnlichen Ergebnissen, so dass der grüne Pfeil zum 1. März 1994 tatsächlich Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung wurde.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen nun das aktuelle Pilotprojekt initiiert, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen allein auf den Radverkehr zu beschränken. Der Versuch läuft derzeit bundesweit, denn neben Düsseldorf nehmen daran auch die Städte Bamberg, Darmstadt, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart teil. Die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung soll mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO zudem auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
Wichtig dabei, häufig jedoch nicht beachtet, ist beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeil allerdings auch, dass an der Ampel kurz gestoppt werden muss. Dies soll ein unachtsames Abbiegen verhindern und so das Unfallrisiko an jenen Kreuzungen zusätzlich minimieren.
Der Versuch der Bundesanstalt für Straßenwesen soll spätestens ein Jahr nach Anbringung der Verkehrszeichen enden. Im Falle der Stadt Düsseldorf wird dies voraussichtlich im Januar 2020 sein. Anschließend soll das Pilotprojekt und die daraus resultierenden Erfahrungen ausgewertet werden.
Auf Basis der gewonnenen Daten soll voraussichtlich im Jahr 2020 schließlich beschlossen werden, ob die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.
Das einjährige Pilotprojekt findet in der Stadt ab sofort an den Kreuzungen Prinz-Georg-Straße/Vagedesstraße sowie Aachener Straße/Karolingerstraße statt. Nach Auswertung der Daten soll beschlossen werden, ob die StVO angepasst wird.