In einer Stellungnahme der Stadt heißt es: Die Anmietung einer Schulaula für einen Parteitag der AfD musste bewilligt werden. Die Stadt Düsseldorf hat sich dabei an der — insoweit einheitlichen — Rechtsprechung orientiert. Wenn eine öffentliche Einrichtung auch für Veranstaltungen von Parteien zur Verfügung gestellt wird, kann eine einzelne Partei nur dann davon ausgenommen werden, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde.
"Düsseldorf steht für Demokratie, Respekt und Vielfalt. Wer rechtspopulistisches Gedankengut verbreitet und Ressentiments gegen Zuwanderer und Flüchtlinge schürt, ist in unserer Stadt nicht willkommen. Davon distanzieren wir uns sehr deutlich. Aber es handelt sich um eine Veranstaltung, die nach geltendem Recht nicht verwehrt werden kann. Wir werden die Einnahmen aus der Vermietung einer Flüchtlingsinitiative zur Verfügung stellen", erklärte jetzt Oberbürgermeister Thomas Geisel.
Die Initiative "Düsseldorf stellt sich quer" hat zur Protestkundgebung vor Ort aufgerufen.