Insbesondere die Anwohner sollen die umliegenden Wohngebiete erreichen können.
Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Laufzeit der Kirmes für den Individualverkehr gesperrt. Bewohner des Kaiser-Wilhelm-Rings können erstmalig nur noch über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren. Montags bis freitags können die Wohngebiete über acht Zufahrten bis 15 Uhr und an den beiden Kirmeswochenenden je bis 13 Uhr uneingeschränkt befahren werden. Danach werden die Einfahrtmöglichkeiten durch städtische Ordnungskräfte bis 23 Uhr kontrolliert.
Über die folgenden Einfahrten sind die Wohnbereiche während der Kirmeszeit erreichbar:
- Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
- Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
- San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
- Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
- Dominikanerstraße/Luegallee
- Teutonenstraße/Luegallee
- Hectorstraße/Düsseldorfer Straße-
- Quirinstraße/Arnulfstraße
Mit Wohnsitz im Sperrgebiet gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Auto — auch mit auswärtigem Kennzeichen — auf diesen Wohnort zugelassen ist, erhalten per Post eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Fahrzeughalter, die im gesperrten Bereich gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, können diese als Durchfahrtberechtigung nutzen.
Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine erfolgt in der Bezirksverwaltungsstelle 4, Luegallee 65, 3. Obergeschoss, im Raum 313, an diesen Tagen:
- Montag, 9. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Dienstag, 10. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 11. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 12. Juli, 8.30 bis 18 Uhr
- Freitag, 13. Juli, 8.30 bis 12 Uhr