Düsseldorfer Kirmes Zufahrtsgenehmigungen für Kfz-Halter in Ober- und Niederkassel

Zur großen Kirmes auf den Rheinwiesen vom 17. bis 26. Juli soll das in den letzten Jahren bewährte Verkehrskonzept wieder für Ruhe in den umliegenden Wohngebieten sorgen.

Die betroffenen Gebiete (Oberkassel und Niederkassel, jeweils teilweise) werden an den Wochenenden ab 13 Uhr, an allen übrigen Tagen ab 15 Uhr, bis jeweils 23 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Sie sind dann nur über neun Einfahrten erreichbar.

Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, benötigen keine besondere Berechtigung. Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die keine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben und deren Fahrzeug am Wohnort angemeldet ist, erhalten die Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Auch mit Nebenwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die ihr Fahrzeug auf diesen Wohnsitz zugelassen haben, erhalten die Berechtigung mit der Post zugesandt.

Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, deren Fahrzeuge aber nicht auf ihren Wohnsitz zugelassen sind, erhalten bei Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung einen Durchfahrtberechtigungsschein. Im gesper-rten Gebiet ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Berechtigungsschein.

Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten für die Geschäftszeiten Durchfahrtsberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Durchfahrtberechtigungen an seine Kunden ausleihen. Betriebe, welche Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeiter häufig Außendienst wahrnehmen.

Die Durchfahrtberechtigungsscheine werden ausgegeben in der Bezirks-verwaltungsstelle 4, Luegallee 65, 3. Obergeschoss, Räume 312 und 313, am

Montag, 13. Juli, 8.30 bis 15 Uhr,

Dienstag, 14. Juli, 8.30 bis 15 Uhr,

Mittwoch, 15. Juli, 8.30 bis 15 Uhr,

Donnerstag, 16. Juli, 8.30 bis 18 Uhr und am

Freitag, 17. Juli, 8.30 bis 12 Uhr.

Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung soll ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. In der Polizeiwache Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.