Die beiden Betroffenen wollten den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner sie zur Kontrolle des Reisegepäcks baten. Im Koffer des Vaters fanden sie fünf Fechterschnecken und eine Steinkoralle, im Koffer der Tochter eine weitere Steinkoralle.
Bei der Befragung versuchte der Vater mehrfach die Schuld auf seine minderjährige Tochter zu schieben, da sie nach seiner Auffassung strafunmündig sei.
Die Zöllner leiteten gegen die beiden Betroffenen ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Artenschutzverordnung ein. Die Steinkorallen stellten sie sicher. Da die Mitnahme von bis zu drei Gehäusen von Fechterschnecken pro Person erlaubt ist, wurden diese den Reisenden überlassen.