Wer kann wie die Ehrenamtskarte beantragen?

Als Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der ehrenamtlich Tätigen führt die Stadt Düsseldorf zum 1. Januar 2015 die so genannte Ehrenamtskarte ein. Hier eine Übersicht darüber, was bei der Beantragung zu beachten ist.

Sie unterstützen die Einführung der Ehrenamtskarte in Düsseldorf: OB Thomas Geisel und Borussia Düsseldorf-Manager Andreas Preuß (beim Tischtennis) sowie Bäckermeister Josef Hinkel, Apollo-Theaterleiterin Katharina Jegg und Ehrenamt-Geschäftstellenleiterin Helma Wassenhoven (hinten, v. l.).

Foto: David Young

Welche Vorteile gewährt die Ehrenamtskarte?

Durch die Ehrenamtskarte erhalten die Inhaberinnen und Inhaber in den beteiligten Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art. Unter www.ehrensache.nrw.de und www.duesseldorf.de/freiwillig sind sämtliche Vergünstigungen in Düsseldorf und NRW aufgelistet. Der Katalog wird ständig erweitert, neue Vergünstigungspartner werden regelmäßig eingeworben.

Wo kann die Ehrenamtskarte eingesetzt werden?

Sowohl in Düsseldorf, als auch in den beteiligten Kommunen in Nordrhein-Westfalen. . Eine Übersicht der beteiligten Städte und Gemeinden gibt es auf der Seite des Landesministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport unter www.ehrensache.nrw.de/mitmach_ab_2012

Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig, das jeweilige Ablaufdatum ist auf der Karte ersichtlich. Nach Ablauf muss die Karte erneut beantragt werden. Sie ist nicht übertragbar.

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Die Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte orientieren sich in engem Maße an den vom Land vorgegebenen Kriterien. Wer die Karte beantragen will, muss folgende Vorgaben erfüllen:

- sich zeitlich überdurchschnittlich — mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr — im Stadtgebiet Düsseldorf engagieren. Dieses Engagement kann auch bei unter- schiedlichen Trägern oder auf einzelne zeitintensive Einsätze verteilt sein. Die Organisationen bestätigen jeweils mit einer Unterschrift die Angaben über die Einsatzzeiten,

- diese Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren wahrnehmen,

- keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Dies gilt nicht, wenn die Pauschale nur die entstandenen Kosten deckt.

Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinen und Verbänden, beispielweise im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, erbracht wird, ist gleichgestellt. Wichtig ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.

Wie wird die Karte beantragt?

Die Bewerbung für die Karte erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular. Die Vordrucke können im Internet unter www.duesseldorf.de/freiwillig abgerufen werden. Anträge liegen auch in den Bürgerbüros und Freiwilligenagenturen der Caritas und der Diakonie sowie bei den Wohlfahrtsverbänden AWO, SKFM, DPWV aus. Antragstellerinnen und Antragsteller machen ihre Angaben und lassen diese durch eine hauptamtliche Kraft oder dem Vereinsvorstand gegenzeichnen. Damit bestätigt der Verein/die Organisation die gemachten Angaben.

Die Anträge können in den Bürgerbüros, Freiwilligenagenturen oder bei dem jeweiligen Verband abgegeben oder direkt an folgende Adresse geschickt werden:

Landeshauptstadt Düsseldorf, Büro Oberbürgermeister Thomas Geisel, Referat Ehrenamt, Social Sponsoring, Brauchtum und Veranstaltungen, Marktplatz 2, 40213 Düsseldorf.

Die Karte wird nach entsprechender Prüfung des Antrages durch die Stadtverwaltung verschickt. Die Antragstellung und Vergabe erfolgen ganzjährig.