Das Riesenrad darf weiter nachts leuchten

Im Streit mit einem Anwohner darüber, ob das Riesenrad auf dem Burgplatz leuchten darf, hat die Stadt für die Betreiber des Fahrgeschäfts entschieden. Die Lichtstärke überschreite laut Messung den zulässigen Richtwert nicht.

So schön beleuchtet kennen und schätzen die meisten Düsseldorfer das Riesenrad am Burgplatz.

Foto: DMT

"Das Riesenrad, das schon zum Wahrzeichen geworden ist, kann nun auch nachts wieder in vollem Glanz erstrahlen. Ich bin sicher nicht der einzige Düsseldorfer, der sich darüber sehr freut", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Anwohner beschwertet sich vor wenigen Tagen beim Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf. Ein Ehepaar, das in direkter Nachbarschaft zum Riesenrad wohnt, hatte sich über die Lichtbelastung nachts in seiner Wohnung durch das Riesenrad beklagt. Die Betreiber des Riesenrades hatten daraufhin die Beleuchtung von sich aus täglich in der Zeit von 22 bis 11 Uhr komplett abgeschaltet.

Jetzt stellte das Ordnungs- und Umweltdezernat der Stadt in einer Messung fest, dass die Lichtwerte in der betroffenen Wohnung deutlich unter dem Richtwert liegen.

Selbst bei voller Beleuchtung des Riesenrades (Bodenbeleuchtung, beidseitige Beleuchtung des Riesenradrings und Beleuchtung der Gondeln) wurden Lichtstärken zwischen 0,4 und 0,46 Lux am Fenster in der betroffenen Wohnung festgestellt. Zum Vergleich: Ohne Riesenradbeleuchtung wurden Werte von 0,3 bis 0,32 Lux festgestellt. Wird lediglich, wie vor der Beschwerde ab 22 Uhr nachts, der Riesenradring beidseitig beleuchtet, liegen die Werte zwischen 0,31 und 0,4 Lux.

Da damit der zulässige Richtwert von 1 Lux, der für die Aufhellung in der Nacht in Wohn- und Mischgebieten laut Bundesimmissionsschutzgesetz gilt, sogar bei voller Beleuchtung des Riesenrades deutlich unterschritten wird, ergibt sich aus den Messwerten für die Stadt keine immissionsschutzrechtliche Grundlage, die Beleuchtung des Riesenrades zu reglementieren.