Ausreiten in Düsseldorf Neuer Flyer klärt über das Reiten in der Natur auf

Pferde-Freunde, aufgepasst: In einem neuen Flyer geben die Reiterverbände, der Waldbauernverband und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Übersicht darüber, wie das Reiten in der Natur geregelt ist.

Wer in Düsseldorf ausreitet, muss ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen mitführen.

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Der Landschaftsraum in einer Großstadt wie Düsseldorf ist ein knappes Gut. Unterschiedliche Ansprüche - von Erholungssuchenden wie Wanderern, Radfahrern und Reitern, aber auch von der Land- und Forstwirtschaft - treffen dort aufeinander. Auch Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Häufig bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und wo geritten werden darf. In einem neuen Flyer geben die Reiterverbände, der Waldbauernverband und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Übersicht darüber. Die Flyer liegen im Gartenamt, Kaiserswerther Straße 390, sowie bei den Verbänden aus und werden dem jährlichen Informationsversand beigefügt.

Wer in Düsseldorf ausreitet, muss ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen mitführen - so sieht es das Reitrecht gemäß Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vor. Das Gartenamt der Stadt weist alle Reiter darauf hin, dass das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald in ganz Nordrhein-Westfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist.

Wer seinen Wohnsitz in Düsseldorf hat, kann diese Reitkennzeichen beim Gartenamt bestellen. Pferdehalter, die bereits ein Reitkennzeichen besitzen, haben im Dezember 2018 Post vom Gartenamt erhalten. Die für das Jahr 2019 erforderlichen neuen Reitplaketten können beim Gartenamt an der Kaiserswerther Straße abgeholt werden. Das gilt auch für jene Reitsportler, die für ihr Pferd bisher noch kein Kennzeichen hatten. Denn wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro rechnen. Kontrollen werden durch die Untere Naturschutzbehörde und den Ordnungs- und Servicedienst vorgenommen.

Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen, um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.

Leider gibt es immer noch Reiter, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Letztlich schaden sie durch ihr Verhalten allen Reitern. Die Einnahmen aus der Reitabgabe gehen zurück und somit steht weniger Geld zur Verfügung, um das Reitwegenetz auszubauen und zu unterhalten.

Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen (Plaketten mit Jahresaufklebern inklusive Porto) 39,85 Euro von Privatpersonen oder 89,85 Euro von Reiterhöfen zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten inklusive Porto für die Jahresreitplakette 31 Euro für Privatpersonen oder 81 Euro für Reiterhöfe. Bei Verlust der Kennzeichen wird für den Ersatz von einer Plakette mit Jahresaufkleber 13,40 Euro berechnet, eine Ersatzmarke kostet 5,30 Euro. Die Kennzeichen sind im Gartenamt, telefonisch erreichbar unter 0211-8926826 oder per E-Mail an gartenamt@duesseldorf.de, erhältlich.

Für ein gutes Miteinander der verschiedenen Nutzer des Naturraums ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Das bringt auch das Landesnaturschutzgesetz zum Ausdruck. Dort heißt es, die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer dürfen durch das Reiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Das Landesnaturschutzgesetz NRW regelt das Reiten in der freien Landschaft und im Wald. So ist das Reiten in der freien Natur auch auf privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Im Wald ist das Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Wege, die für bestimmte Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie etwa gekennzeichnete Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht genutzt werden.

In der freien Landschaft ist in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten das Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Ein Querfeldeinritt über Felder oder Wiesen ist absolut tabu. Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Danach haben Reiter die Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege.

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