NRW-Architektenkammer übt Kritik an Wohnungsbau-Förderung „Zu wenig!“

Deutliche Kritik an der angekündigten KfW-Förderung für den Wohnungsbau übte Ernst Uhing, Präsident der NRW-Architektenkammer, im Rahmen des Neujahrsempfangs in Düsseldorf. „Bei einer Fördersumme von 750 Mio. Euro reicht das Programm gerade einmal für rund 5.000 Wohneinheiten – und zwar bundesweit“, stellte Uhing vor 300 Gästen aus Politik und Verwaltung, Bauwirtschaft und Verbänden fest. „Zu wenig!“

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach mit Kammer-Präsident Ernst Uhing - „25.000 Wohnungen im Jahr“.

Foto: NRW-Architektenkammer

Das für den März angekündigte Programm für den klimafreundlichen Neubau komme zu kurzfristig, falle deutlich zu gering aus und sei durch den Wegfall von Zuschüssen wenig attraktiv. „Es ist in unserem gesamtgesellschaftlichen Interesse, Klimaschutzziele in die Förderbedingungen aufzunehmen“, erklärte der Präsident der größten deutschen Architektenkammer. „Allerdings muss dann ein echter Zuschuss gewährt werden. Sonst werden die Baukonjunktur und insbesondere der geförderte Wohnungsbau weiter einbrechen.“

Uhing unterstrich, dass sich das Land in einer „schweren Wohnungsmarktkrise“ befinde. An die  Landesregierung richtetet er den Appell, die Bauantrags- und -genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die geplanten 45.000 neuen mietpreisgebundenen Wohnungen, die bis 2027 in NRW entstehen sollen, seien nicht ausreichend. „Gebaut werden müssten mindestens 25.000 Wohneinheiten – in jedem Jahr“, so Uhing. Zwar stelle NRW mit seinem Wohnraumförderprogramm für dieses Jahr insgesamt 1,6 Milliarden Euro bereit. „Damit das Geld auch abgerufen wird, brauchen wir aber bundesweit attraktivere Förderanreize und Zuschüsse, die über die bisherige Förderkulisse hinausgehen.“

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach kündigte auf dem Neujahrsempfang an, die Genehmigungsverfahren für das Planen und Bauen im Lande zu beschleunigen und zu vereinfachen. „Wir wollen mehr Bauvorhaben genehmigungsfrei stellen“, erklärte sie. Auch werde der „Digitale Bauantrag“ dazu beitragen, dass Bauantragsverfahren schneller abgewickelt werden können. „Wir wollen, dass bis 2027 alle 212 Bauämter in NRW Antragsverfahren online abwickeln können.“

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung forderte Kammerpräsident Ernst Uhing zudem, an die Bauvorlageberechtigung weiterhin höchste Qualifikationsanforderungen zu stellen. Das Planen und Bauen werde durch energetische, ökologische und soziale Anforderungen immer komplexer. „Es ist deshalb im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn nur diejenigen Bauanträge einreichen dürfen, die dazu umfassend ausgebildet sind: die Architektinnen und Architekten“, bekräftigte Uhing.