Projekt „Düsselgrün“ darf bleiben
Gute Nachrichten für die Gärtner vom „Düsselgrün“ an der Haifastraße.
Das Projekt „Düsselgrün“ kann fortgesetzt werden. Das ist das Ergebnis einer erneuten Prüfung, wie Planungsdezernent Dr. Gregor Boninjetzt mitteilte. Damit ist die begonnene gärtnerische Nutzung bis zum Ende der Vegetationsperiode, wie von der Gruppe gewünscht, zur Haupterntezeit und zur Gewinnung von Saatgut gewährleistet.
Das Grundstück an der Haifastraße wurde seinerzeit von der Stadt Düsseldorf aufgrund eines Antrags der Stiftung Schloss und Park Benrath zur Nutzung für ein „guerilla gardening projekt“ im Rahmen der Quadriennale zur Verfügung gestellt. Sowohl die Stiftung als auch die Gruppe „guerilla gardening“ hatten ein Erklärung abgegeben, nach der die Verpflichtung übernommen wurde, das Grundstück bis zum 31. August 2014, also nach Ende der Quadriennale, geräumt zu übergeben. Hintergrund der Befristung ist, dass sich das Grundstück im Umlegungsverfahren befindet, somit eine so genannte Verfügungs- und Veränderungssperre besteht. Verpachtungen sind grundsätzlich vom Umlegungsausschuss (einem von der Stadt weisungsunabhängigen Gremium) zu genehmigen, der wiederum darauf zu achten hat, dass die Verpachtung dem Zweck des Umlegungsverfahrens – hier die Bildung eines neuen Baugrundstücks für eine Wohnbebauung – nicht widerspricht. Insofern steht das Grundstück an sich nicht für eine langfristige Weiternutzung zur Verfügung.
„Ich freue mich, dass das Projekt Gemeinschaftsgarten ’Düsselgrün’ aus der Quadriennale so viel Anklang gefunden hat, dass es über die vereinbarte Nutzungsdauer fortgeführt werden kann“, so Bonin. Man werde auch weiterhin versuchen, derartige innovative Konzepte möglichst unbürokratisch zu unterstützen.