Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Co-Pilot verheimlichte Krankschreibung am Absturztag

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am gestrigen Abend die Durchsuchung der Wohnungen des verstorbenen Co-Piloten in Düsseldorf und Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Dabei haben, so Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück, "die Maßnahmen nicht zur Auffindung eines so genannten Abschiedsbriefes oder Bekennerschreibens geführt.

Ebenso wenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben."

Allerdings seien Dokumente medizinischen Inhalts sichergestellt worden, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen. Herrenbrück: "Der Umstand, dass dabei u.a. zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat." Vernehmungen hierzu sowie die Auswertung von Behandlungsunterlagen würden noch einige Tage in Anspruch nehmen. "Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden wir die Angehörigen und die Öffentlichkeit weiter informieren", so der Jurist.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gestern gemeldet, dass sie im Zusammenhang mit der Absturz des German Wings-Fluges von Barcelona nach Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet habe, um die näheren Umstände des Todes der Fluggäste und der Besatzung aufzuklären.

Die Behörde hatte die Ermittlungen landesweit an sich gezogen, weil im dortigen Zuständigkeitsbereich mehrere Opfer ihren Wohnsitz hatten. Auf der Grundlage der öffentlich bekannt gemachten Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft Marseille finden in Abstimmung mit den französischen Ermittlungsbehörden in Düsseldorf und anderenorts richterlich angeordnete Durchsuchungen statt. Die Maßnahmen werden von Kräften des Polizeipräsidiums Düsseldorf umgesetzt, die Staatsanwaltschaft ist vor Ort vertreten und leitet die Ermittlungen.