Eine entsprechende Vorlage wird die Verwaltung dem Rat am 28. Mai zur Entscheidung vorlegen
Bereits zuvor hat die Stadt beschlossen, den betroffenen Eltern das Essensgeld für nicht in Anspruch genommene Verpflegung auf Antrag nach dem Streik zurückzuzahlen. In den vergangenen Tagen war rund die Hälfte der städtischen Kindertagesstätten vom Streik betroffen.
Nicht alle betroffenen Kinder konnten in Notplätzen betreut werden. In Düsseldorf zahlen Eltern für die Betreuung in Kindertagesstätten oder der Tagespflege von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt keine Beiträge. Für die unter dreijährigen Kinder sind die Beiträge nach Einkommen gestaffelt.
Von den insgesamt rund 6.400 Kinder in städtischer Betreuung werden nur für rund 360 Kinder überhaupt Bei-
träge von den Eltern gezahlt.