Liebe Tierfreunde,

Dienstagmorgen in der Innenstadt: Eine Taube flattert hilflos über den Boden. An ihren Füßen hängt eine Klebefalle. Beide Füße des Vogels hängen fest.

Rettungsaktion am frühen Morgen. Das Düsseldorfer Veterinäramt stellt klar: Die Verwendung solcher Klebefallen ist unzulässig. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Oder mit empfindlichen Geldstrafen. Auch professionelle Schädlingsbekämpfer dürfen diese Fallen nicht verwenden. Falls doch, droht ihnen der Verlust ihrer Zulassung. Paradox: Man kann diese Fallen problemlos im Internet kaufen.

Foto: ho

Eine kleine Maus ist darauf bereits verendet. Der Länge nach festgeklebt. Beim dritten Versuch gelingt es, den ängstlichen Vogel zu fixieren.

Zwei freundliche Männer eilen zu Hilfe. Der eine trägt Arbeitshandschuhe. Nach kurzer Überlegung zückt er einen Zollstock und schabt Millimeter für Millimeter, ganz vorsichtig, den Klebstoff rund um die Vogelfüße weg. Eine sichtlich erleichterte Taube flattert schließlich auf den nächsten Baum.

Wir sind froh. Und stinksauer. Diese Klebefallen sind nach dem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten. Jeder ambitionierte Tierquäler kann sie aber problemlos im Internet kaufen.

Also ehrlich, wer es darauf anlegt, dass irgendein Geschöpf so verendet, den darf ruhig der Schlag auf dem Klo treffen.

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