Einbürgerungsurkunden für Neu-Düsseldorfer
Je sechs Frauen und Männern und dem 13-jährige Mateus überreichte jetzt Oberbürgermeister Thomas Geisel im Rahmen eines Festakts im Rathaus ihre Einbürgerungsurkunden.
Sie stehen für die fast 1.400 Menschen aus 92 Ländern, die im letzten Jahr in Düsseldorf eingebürgert worden sind. Die ehemaligen Migranten stammen aus elf Nationen. Zuvor hatten alle Einzubürgernden über 16 Jahre ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgegeben.
"Stellvertretend für die vielen Menschen, die sich zu ihrer neuen Heimat Deutschland bekennen und sich einbürgern lassen, stehen die 13 Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wir heute einbürgern. Ihre Herkunft aus Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Japan, dem Libanon, Polen, Spanien, der Türkei und Tunesien spiegelt die bunte Vielfalt der Menschen wider, die hier in Düsseldorf leben und zu Hause sind", erklärte der Oberbürgermeister.
Die türkischen Mitbürger stellten zum 31. Dezember 2015 in Düsseldorf mit 9,50 Prozent sowohl den größten Anteil der hier lebenden Ausländer als auch mit 11,26 Prozent die größte Zahl von Eingebürgerten. Repräsentiert wurden die türkischen Staatsangehörigen bei der Einbürgerungsveranstaltung durch die Zwillinge Gül und Nur Göcer.
Etwa 43 Prozent der in Düsseldorf wohnenden ausländischen Mitbürger kommen aus den EU-Staaten. In der Einbürgerungsstatistik liegt der Anteil von EU-Angehörigen bei ca. 25 Prozent.
Auch wenn die Zahl zum Vorjahr gestiegen ist, so ist sie immer noch relativ gering. Dies ist insofern bemerkenswert, da dieser Personenkreis in der Regel unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden kann und dies häufig als Wunsch der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber geäußert wird. Frau Malgorzata Maria Babiarz stand stellvertretend für die mit 5,01 Prozent in der Düsseldorfer EU-Einbürgerungsstatistik an erster Stelle stehenden polnischen Staatsangehörigen. In dieser Statistik folgen Griechenland, Bulgarien, Italien und Rumänien.
Repräsentativ für die in beiden Statistiken selten vertretenen Nationen überreichte Oberbürgermeister Thomas Geisel Menschen aus Japan, Finnland und Dänemark die Einbürgerungsurkunde. Auch wenn Düsseldorf die traditionelle Hochburg Japans in Europa ist, so dauerte es über zwei Jahre bis mit Naoki Yasuda wieder ein japanischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwarb.
Der jüngste Neu-Düsseldorfer — Jahrgang 2002 — ist der in Recife/Brasilien geborene brasilianische Staatsangehörige Mateus, dem zusammen mit seiner Mutter die Einbürgerungs-Urkunde überreicht wurde.
Die Einbürgerungsbehörde Düsseldorf wirbt seit Jahren für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu gehört unter anderem auch der bereits zum 15. Mal durchgeführte Festakt im Rathaus.
Außerhalb dieser Veranstaltung erfolgt die Aushändigung der Urkunden in dem für diesen Zweck eingerichteten Einbürgerungszimmer im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee 7.
Ausländer können die Einbürgerung beantragen, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs reduziert sich diese Zeit auf sieben Jahre.
Sie müssen im Besitz eines gültigen und anrechnungsfähigen Aufenthaltstitels oder freizügigkeitsberechtigt sein. Außerdem müssen sie sich zu den Inhalten des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II bestreiten, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen sowie den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein sowie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen oder unterstützen.
Grundsätzlich ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit eine weitere Voraussetzung. Kinder bis zum 16. Lebensjahr und Ehegatten können unter den vorgenannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben.