Auszeit für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten Hilfe zur Entlastung

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz stellt die Urlaubsplanung oft vor ein Dilemma: Einerseits würde eine Auszeit wirklich guttun, andererseits gibt es die Verantwortung für einen Menschen, den man nicht für Tage oder Wochen allein lassen kann. Der Düsseldorfer Verein „Gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative“ hat Informationen zusammengestellt, wie ein möglicher Urlaub aussehen kann und welche finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden können.

Gemeinsame Urlaubsreisen bieten sich bei Demenz im frühen Krankheitsstadium an.

Foto: Pixabay

Pflegende Angehörige, die allein eine Auszeit nehmen möchten, können währenddessen die Patientin oder den Patienten professionell betreuen lassen. Möglich ist dies laut Verein entweder in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause in der gewohnten Umgebung. Die Dauer liegt bei bis zu acht Wochen pro Jahr, finanzielle Unterstützung gibt es demnach dabei von der Pflegekasse.

Für einen begrenzten Zeitraum von bis zu acht Wochen pro Jahr bieten Pflegeeinrichtungen so genannte Kurzzeitpflegeplätze an. Hier können an Demenz erkrankte Menschen stationär betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt diesen Aufenthalt mit bis zu 1.854 Euro. Das Pflegegeld wird der oder dem Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Wichtig bei der Kurzzeitpflege ist eine gute Vorbereitung, denn in vielen Einrichtungen sind freie Plätze rar und Wartelisten lang. Um einen passenden Kurzzeitpflegeplatz zu finden, sollten Angehörige frühzeitig Kontakt aufnehmen.

Die zweite Möglichkeit, sich eine Auszeit zu schaffen, ist die Verhinderungspflege. Anders als bei der Kurzzeitpflege wird die Patientin oder der Patient dabei zuhause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus nicht genutztem Budget der Kurzzeitpflege angerechnet werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 pro Jahr zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass die pflegende Person die Betreuung zuvor mindestens sechs Monate lang übernommen hat.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt, sodass für beide Leistungen zusammen bis zu 3.539 Euro zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen verlängert und die sechsmonatige Vorpflegezeit abgeschafft. Die Verhinderungspflege kann dann unmittelbar nach der Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher in Anspruch genommen werden.

Gemeinsam in den Urlaub zu fahren, bietet sich vor allem im frühen bis mittleren Krankheitsstadium an. Das kann überaus positive Effekte haben, wie eine größere Nähe zueinander oder das Schaffen neuer, gemeinsamer Erinnerungen. Ein paar Tipps:

Schauen Sie, was zu Ihnen passt

Pflegende Angehörige wissen am besten, was mit dem an Demenz erkrankten Menschen möglich ist und welches Urlaubsziel passend wäre. Was hat dem oder der Betroffenen früher schon Spaß gemacht? Was haben Sie gern unternommen? Wo hat es Ihnen gefallen?

Kombinieren Sie Neues mit Gewohntem

Menschen mit Demenz brauchen Routinen, um sich ruhig und sicher zu fühlen. Mit in die Reisetasche: Die Lieblingstasse, der Kissenbezug oder Familienfotos.

Ein Tagesausflug als Test

Tagesausflüge sind gute Tests für gemeinsames Verreisen. Sie sind günstiger, einfacher zu organisieren und Sie müssen nicht in fremder Umgebung übernachten.

Nehmen Sie Hilfe in

Anspruch

Wem die 1:1-Betreuung im Urlaub doch zu viel ist? Mittlerweile gibt es vermehrt Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Demenz-Patientinnen und -Patienten und ihre Angehörigen zugeschnitten sind.

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