Gegen Wohnungsleerstand und AirBnB & Co. Rat beschließt Wohnraumschutzsatzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat gestern eine „Satzung zum Schutz und zum Erhalt von Wohnraum" (Wohnraumschutzsatzung) mit breiter Mehrheit beschlossen.
Er beauftragte die Verwaltung zudem, die Satzung 20 Monate nach Inkrafttreten zu evaluieren und dem Rat die Ergebnisse vorzulegen. Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW können Kommunen durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden darf. In der Satzung können weitere Bestimmungen über finanzielle Auflagen der Genehmigung oder die Wiederherstellung des früheren oder eines gleichwertigen Zustands getroffen werden, um den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Die Stadtverwaltung hatte bereits im Frühjahr 2018 dem Rat einen Entwurf einer Wohnraumschutzsatzung vorgelegt, der aber keine politische Mehrheit fand.
„Durch die Umwandlung von Wohnungen zu reinen Ferienwohnungen und Leerstehenlassen von Wohnungen wird die Situation auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt zusätzlich verschärft. Mit der Wohnraumschutzsatzung haben wir nun ein Instrument, um gegen solchen Missbrauch vorgehen zu können", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel nach dem Ratsbeschluss.
Im Einzelnen: Um der Verknappung von Wohnraum entgegenwirken zu können, müssen nach Auffassung des Stadtrates alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt Düsseldorf ist weiterhin deutlich angespannt: Insbesondere bei gewerblichen Kurzzeitvermietungen besteht dringender Handlungsbedarf, da sich dabei erkennbar ein Trend abzeichnet, der zu dauerhaftem Entzug von Mietwohnungen und Preissteigerung führt. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei dauerhaft leerstehenden Wohnungen. Mit der Wohnraumschutzsatzung wird die Grundlage geschaffen, Leerstand systematisch zu erfassen und zu verhindern.
Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen ist besonders in der Innenstadt Düsseldorfs auffällig und kann zu einem großen Problem führen. Die Wohnraumschutzsatzung ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in Düsseldorf.
Durch die Wohnraumschutzsatzung soll frei finanzierter Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnraum mehr als zur Hälfte der zur Verfügung überlassenen Fläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als sechs Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.
Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann durch die Stadt Düsseldorf erteilt werden, wenn vorrangiges öffentliches Interesse oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen. Vorrangige öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung sind in der Regel gegeben, wenn der Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen, zum Beispiel für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder gesundheitliche Zwecke oder lebenswichtige Dienste (beispielsweise ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die in Düsseldorf dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können.
Eine Zweckentfremdung liegt nach der Wohnraumschutzsatzung nicht vor, wenn der Wohnraum dem Eigentümer als Zweit- oder Ferienwohnung dient, wenn Wohnraum im selbstgenutztem Wohneigentum zweckfremd genutzt wird oder es sich um eine Einliegerwohnung handelt.
Auf Grundlage der Satzung ist es zudem möglich, die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken behördlich anzuordnen und Zuwiderhandlungen gegen die Wohnraumschutzsatzung durch Bußgelder bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu ahnden.
Insbesondere Wohnungen im preisgünstigen Segment fehlen in Düsseldorf. Zum Jahresende 2018 waren 3.987 Haushalte beim Wohnungsamt als wohnungssuchend registriert. In Düsseldorf konnten im vergangenen Jahr aber nur 675 Sozialwohnungen neu bezogen werden. Die Stadt hat mit dem Handlungskonzept Wohnungsbau festgelegt, dass im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen 40 Prozent preisgünstige Wohnungen (mindestens 20 Prozent geförderte und mindestens 10 Prozent preisgedämpfte Wohnungen) gebaut werden müssen. Die Stadt strebt den Neubau von jährlich 2.000 preisgünstigen Wohnungen an. Damit kann der wachsende Bedarf aber nicht gedeckt werden.