Einzelhandel sonntags offen, Spielplätze dicht, keine Parkgebühren, Bürgerservice läuft So wirkt das Virus in der Stadt
Am Mittwoch hat die Stadt zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine weitere Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Anordnungen gelten zunächst bis zum 19. April. Die wichtigsten Punkte.
Bürgerservice
Der Bürgerservice soll für dringende Angelegenheiten in eingeschränkter Form ab Montag, 23. März, im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee sowie in der Kfz-Zulassungsstelle am Höherweg wieder aufgenommen werden. Um den Infektionsschutz dabei aufrecht zu erhalten, werden verschiedene Vorkehrungen wie der Zugang durch Schleusen eingerichtet. Termine für den Bürgerservice können nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Bereitliegende Reisepässe und Personalausweise werden ab sofort per Fahrradkurier zugestellt, ohne dass Gebühren erhoben werden.
Parkgebühren entfallen
Bus und Bahn sollen nur noch für unverzichtbare Fahrten genutzt werden und somit für Personen der Kritischen Infrastruktur (Versorgung, Entsorgung, Krankenhäuser etc.) zur Verfügung stehen.
Notbetreuung von Kindern
Die Notgruppen für die Kinderbetreuung stehen ausschließlich Kindern offen, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen und die einer Tätigkeit nachgehen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient (sogenannte Schlüsselpersonen). Derzeit werden in den Notgruppen mit bis zu fünf Kindern in den jeweiligen Kitas sowie insgesamt 330 Kindern in Schulen betreut. Das Angebot wird auch während der Osterferien aufrechterhalten.
Notschlafstellen für
Obdachlose
Notschlafstellen und Aufenthaltsorte für Obdachlose bieten nach derzeitigen Bestimmungen nicht ausreichend Platz um den Infektionsschutz einzuhalten. Daher werden an der Aldekerkstraße und dem Vogelsangerweg zusätzliche Notschlafstellen geschaffen. Zudem wird ein Hotel mit 47 Plätzen für die Versorgung obdachloser Menschen zur Verfügung gestellt.
Unterstützung für Senioren
Auch die „zentren plus“ mit ihrem Angebot für ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind derzeit geschlossen, um das Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Personen zu mindern. Allerdings sind die Zentren weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Auswirkungen auf das
öffentliche Leben (Auszug)
Unter anderem sind Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Cafés geschlossen werden. Anbieter von Freizeitaktivitäten - sowohl drinnen als auch draußen - müssen ihre Angebote einstellen.
Der Zugang zu Restaurants und Speisegaststätten sowie zu Mensen und Hotels mit Bewirtung von Übernachtungsgästen ist nur gestattet, wenn die Kontaktdaten der Besucher registriert werden, die Besucherzahl insgesamt 50 gleichzeitig anwesende Personen nicht übersteigt und zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Diese Einrichtungen dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens um 15 Uhr zu schließen. Unterdessen haben sich neben vielen Gastronomen und der Opposition auch die Grünen im Rat in einem offenen Brief an OB Geisel dafür ausgesprochen, die Restaurants zu schließen. „Wir unterstützen die Forderung aus der Gastronomie, dass Düsseldorf ähnlich wie etwa Duisburg und Köln alle Restaurants per Allgemeinverfügung schließt“, erklären deren SprecherInnen Angela Hebeler und Norbert Czerwinski. „Von dieser behördlichen Anordnung hängt unter Umständen ab, ob die Betriebe Existenz sichernde Hilfen in Anspruch nehmen können oder nicht.“ Geisel will sich zunächst an die „landeseinheitliche Regelung“ halten. Und: „Ich sehe nicht, dass eine Schließung den Zugang zu staatlichen Hilfen erleichtert.“
Spiel- und Bolzplätze sind geschlossen. Die Anlagen werden mit Flatterband sichtbar abgesperrt und mit Schildern versehen. Es finden stichprobenartige Kontrollen statt und festgestellte Verstöße werden geahndet. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
Einzel- und Großhandelsbetrieben ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Dies betrifft folgende Betriebe: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, außerdem Geschäfte des Großhandels.
Insgesamt werden (Stand Mittwoch) in vier Krankenhäusern sieben Patienten intensivmedizinisch sowie 15 Patienten auf einer Normalstation behandelt. Das städtische Informationstelefon (0211-8996090) steht weiterhin zur Verfügung, um Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus zu geben.