Es war die Grundlage für Enteignungen, damit der Industriekonzern Bayer eine Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld bauen konnte.
Die Richter machten deutlich, dass das privatnützige Projekt einer Zuleitung zwischen zwei Industriestandorten nicht der Allgemeinheit dient. Dieses Allgemeinwohl war aber die Grundfeste für den Beschluss von Landtag und Bezirksregierung, die CO-Pipeline zu genehmigen und einen Betriebsstart zu erlauben. Das Gericht in Münster ließ keine Revision zu. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht sich der Sache annehmen.
Die Initiativen unter Führung von Dieter Donner jubeln und auch der neue Bezirksvorsteher Karsten Kunert sagte: "Das ist eine gute Nachricht für den Stadtbezirk 7." Hubbelrath gehört dazu und der einzige Teil der Leitung auf Düsseldorfer Gebiet liegt hier. (schrö)