Keine Ehrenrettung

Johann Wyrich Sigismundt Schwarz war 1737 in Gerresheim Richter und hat den Prozess gegen die beiden Frauen in Gang gesetzt, die später als Hexen auf dem Gallberg verbrannt wurden. Peter Stegt befasst sich seit 2008 mit dem Verfahren auf neue, akribische Art und Weise.

Der Historiker Peter Stegt hat sich die Unterlagen des letzten Gerresheimer Hexenprozesses ganz genau angesehen.

Foto: schrö

Seine Broschüre stellt die Recherche-Resultate zusammen und in der Gerresheimer Stadtbücherei präsentierte er sie. Das Interesse war groß und das Obergeschoss bis auf den letzten Platz belegt.

Als erstes geht es Stegt um die Aufarbeitung von Fehlern. Düsseldorf hätte das Urteil von Richter Schwarz bestätigt. "Aber der Richter fällte kein Urteil, sondern war lediglich Leiter der Voruntersuchungen." Generell sieht die wissenschaftliche Literatur Schwarz noch 1921 als "grausam und geistesbeschränkt".

Peter Stegt weist nach, dass Richter Schwarz anfangs skeptisch ist, als er Gerüchte hört, Helene Mechthild Curtens und Agnes Olmans hätten Gott abgeschworen und "dem Theufell" zugesagt. Er vernimmt die Verdächtigen. Helene Curtens bekennt, mit dem Teufel geschlafen, ihn auf einem Flug begleitet und Gespräche von Mägden im Gasthaus belauscht zu haben. Außerdem belastet sie ihre Nachbarin, Agnes Olmans, mit dem "Schwarzen" im Bunde zu sein.

In seinen Unterlagen vermerkt der Richter am Rand: "Ich kan aber dises nit glauben." Also befragt er Menschen im Ort und lässt die Beschuldigten körperlich untersuchen. "Zwanzig Zeugen belasten die beiden Frauen, keine entlastet sie." Selbst der Vater Johann Curtens nicht. Letztendlich empfiehlt Richter Schwarz seinen Düsseldorfer Vorgesetzten, den Fall weiter zu verfolgen, an dessen Ende am 19. August 1738 die Tötung der beiden Frauen steht. Peter Stegt sagt: "Ich wollte genau hinsehen - aber es handelt sich keinesfalls um eine Ehrenrettung von Richter Schwarz, wie es in einer Zeitung hieß."