Keine Mitnahme von Elektromobilen in Bussen der Rheinbahn

Ab sofort schließt die Rheinbahn sogenannte E-Scooter (Elektromobile) von der Beförderung in Bussen aus.

ie Entscheidung fußt auf einem Gutachten, das der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nach Unfällen mit umkippenden und Verletzungen verursachenden E-Mobilen in Auftrag gegeben hat.

Der VDV empfahl daher seinen Mitgliedern, die Beförderung der Scooter in Bussen zu untersagen. Straßen- und Stadtbahnen bleiben davon unberührt. In Bussen wirken andere Kräfte auf die nicht kippsicheren, meist querstehenden Scooter ein. Das Verbot gilt ebenfalls nicht für Rollstühle, Elektro-Rollstühle und E-Bikes!

Zur Verdeutlichung:

E-Scooter sind offene, mehrspurige, elektrisch angetriebene Fahrzeuge für eine Person plus Gepäck. Sie können drei- oder vierrädrig sein und verfügen — je nach Höchstgeschwindigkeit — über Kennzeichen.

Von der Beförderung in Bussen der Rheinbahn ausgeschlossen sind ab sofort alle Typen.

E-Scooter sind wegen ihres großen Wendekreises deutlich schlechter zu manövrieren als Rollstühle, so die Gutachter; daher werden die Elektromobile in der Regel nicht längs im Gang- oder Türbereich abgestellt und haben durch ihre Konstruktion obendrein einen hohen Schwerpunkt.

Die Untersuchungen haben ergeben, dass erhöhte Gefahr des Kippens oder Rutschens besteht, wenn Beschleunigungs- oder Bremskräfte auf die (quer) abgestellten Mobile einwirken.

Der Beförderungsausschluss von E-Scootern geschieht auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, wonach Dinge nur dann befördert werden können, wenn dadurch Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und Fahrgäste nicht belästigt werden (§ 11). Das aber sieht der VDV bei der Beförderung von E-Scootern als nicht mehr gegeben an.