Staatsanwalt: "Keine Spekulationen um Tatmotiv von Andreas L."
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich in Bezug auf die Ermittlungen zum German Wings-Absturz in Frankreich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Dabei unterstreicht die Behörde, dass sie sich an Spekulationen rund um das Motiv des Co-Piloten Andreas L. für seine augenscheinliche Tat nicht beteiligen will.
"Es sind bereits eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld vernommen worden", heißt es in der Meldung. An Spekulationen zur Motivlage des verstorbenen Co-Piloten könne und wolle man sich indes nicht beteiligen. "Die Ermittlungsbehörden haben sich allein an Fakten zu halten."
Aufgrund der sichergestellten Dokumente und Dateien könnten indes bereits folgende - vorläufige - Bewertungen vorgenommen werden: " Die bereits mitgeteilten Ergebnisse von Beweiserhebungen gelten uneingeschränkt fort. Insbesondere fehlt es weiterhin sowohl an der belegbaren Ankündigung einer solchen Tat als auch an einem aufgefundenen Tatbekenntnis. Ebenso wenig sind im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben können."
Und weiter heißt es: "Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen weisen bislang keine organische Erkrankung aus." Der Co-Pilot wäre vor mehreren Jahren - vor Erlangung des Pilotenscheines - über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Selbstmordgefahr in psychotherapeutischer Behandlung gewesen. Im Folgezeitraum und bis zuletzt hätten weitere Arztbesuche mit Krankschreibungen stattgefunden, "ohne dass Selbstmordgefahr oder Fremdaggressivität attestiert worden ist."