Das Projekt „Hellere Altstadt“ ist in der Beratung Simples Mittel
Die Stadtverwaltung hat jetzt das Beleuchtungskonzept für mehr Sicherheit in der Altstadt vorgelegt. Demnach soll rund 500.000 Euro in 15 entsprechende Projekte investiert werden. Voraussichtlich bis Mitte Februar werden sie in der Bezirksvertretung 1 sowie in den zuständigen Ausschüssen beraten.
„Ein simples aber überaus effektives Mittel zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls ist der konsequente Einsatz von Licht“, betont Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Erklärtes Ziel sei es, die subjektive Lebensqualität der Anwohner Besucher der Altstadt kontinuierlich zu erhöhen. Baustein des Konzeptes sei die Überprüfung und Neuausrichtung der Anlagen zur öffentlichen Beleuchtung in einem Gebiet, das, grob umrissen, die Rheinuferpromenade von der Oberkasseler bis zur Rheinkniebrücke sowie die erweiterte Altstadt zwischen Ratinger Straße, Heinrich-Heine-Allee, Benrather Straße sowie dem Johannes-Rau-Platz umfasse.
Um Gebiete festzulegen, wo eine Optimierung erforderlich ist, wurde zunächst der kriminalpräventive Rat konsultiert. Es folgte ein Ortstermin in den Abendstunden mit dem Ordnungsamt, der Polizei und der Netzgesellschaft statt. Danach wurden 15 Gebiete definiert, in denen die öffentliche Beleuchtung optimiert werden soll. Grundsätzlich wurde unter Beachtung u. a. folgender Gesichtspunkte entschieden:
- Erhöhung der Grundbeleuchtung in allen Gegenden im Gebiet, die als dauerhaft zu dunkel empfunden werden.
- Schaffung von zusätzlicher Beleuchtung für mögliche Einsatzfälle in dafür festgelegten Gebieten.
- Berücksichtigung der Stadtbildgestaltung Altstadt.
Denn ein besonderer Schwerpunkt ist die Rheinuferpromenade. Deren lichttechnische Optimierung stehe, so die Stadt, besonders im Fokus, da die kugelförmigen Leuchten ein Teil der markanten Silhouette des Rheinufers sind. Die besonders designten Lampen seien altersbedingt erneuerungswürdig, die Ersatzteilbeschaffung schwierig und aufgrund der aktuellen lichttechnischen Ansprüche (Ansteuerbarkeit), den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutz) und im Hinblick auf die Vermeidung von Abstrahlung in den Nachthimmel nicht zielführend.
Daher sei nach Marktrecherche, (licht-)technischer Prüfung und Abstimmung mit dem verantwortlichen Architektenbüro das bemusterte Modell der Klarglaskugel mit technischem Lichteinsatz als im Grundsatz mit dem Urheberrecht vereinbar gesehen worden.