Im Rhein herrscht Lebensgefahr Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten

Die am Wochenende vorhergesagten sommerlichen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das Schwimmen birgt vor allem in Freigewässern Gefahren. Die Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten."

Bei einer Übung im Rhein schwimmt ein Strömungsretter (links) der Taucherstaffel zu der in Not geratenen Person, um diese so schnell wie möglich zu sichern und ein Untergehen zu verhindern.

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Feuerwehr

Im Jahr 2018 rückte die Feuerwehr Düsseldorf zu insgesamt 61 (2017: 50) Meldungen zu "Personen im Rhein" aus. Dabei konnten 18 (2017: 21) Menschen gerettet werden, davon mussten 15 (2017: 12) ins Krankenhaus transportierten werden, für 2 Menschen kam jede Hilfe zu spät (2017: 2).

Dieses Jahr musste die Feuerwehr bereits 25 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Dabei mussten vier Menschen zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert werden. Vier Menschen konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.

Am 29. April meldeten Passanten der Feuerwehr eine Frau, die sich im Bereich des Tonhallen-Ufers an der Kette eines Steigers festhielt. Feuerwehrkräfte, ausgerüstet mit Überlebensanzügen und durch Leinen gesichert, stiegen in das Wasser und konnten die Frau nur wenige Augenblicke später retten. Nach einer medizinischen Erstversorgung durch den Notarzt transportierte ein Rettungswagen die Verletzte anschließend in ein Krankenhaus.

Der Sprung ins kühle Nass kann tödlich enden - Beispiele aus den letzten Jahren:

  • Ende Mai 2017 rettet die Feuerwehr einen 40 Jahre alten Mann aus dem Rhein in Höhe des Parlamentsufers, trotz sofort eingeleiteter Reanimation verstarb der nächtliche Schwimmer im Krankenhaus.
  • Ein 18-jähriger Mann verstarb im August 2016 Höhe Einbrungen beim Versuch, sich kurz abzukühlen.
  • Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf.
  • Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee.

Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im Supersommer 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben. Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an.

Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Wo das Baden erlaubt ist

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind:

  • die Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
  • der Suitbertussee
  • der Fliednersee
  • der Lambertussee in Kaiserswerth
  • der Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
  • der Südpark-See
  • der Unisee
  • der Elbsee Süd und Nord

Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:

  • nie überhitzt ins Wasser gehen
  • nie alkoholisiert schwimmen gehen
  • nie mit vollem Magen ins Wasser gehen
  • nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen

Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!

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