„Riskanter Verschiebebahnhof“
Das städtische Kanalnetz, die Klärwerke und Pumpstationen, die derzeit als Anlagevermögen in der Bilanz des städtischen Haushalts geführt werden, sollen vom Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) übernommen werden.
Das soll der Stadt eine Summe von rund 599 Millionen Euro einbringen. Die Opposition hält das für "riskant".
"Aus der Übernahme des Kanalvermögens", heißt es in einer städtischen Pressemeldung, "ergeben sich keinerlei Auswirkungen auf die bisherige Gebührenberechnung für die Bürgerinnen und Bürger." Der Rat soll darüber in seiner Sitzung am 13. Juli, also noch vor der Sommerpause, beraten.
Der Wert des Kanalvermögens in Höhe von rund 599 Millionen Euro wurde, so die Stadt, von einem unabhängigen externen Gutachter ermittelt.
Der Stadtentwässerungsbetrieb ist ein städtischer Eigenbetrieb mit eigener wirtschaftlicher Verantwortung (siehe Kasten). Das sogenannte Kanalvermögen gehörte zum städtischen Haushalt und wurde dem Stadtentwässerungsbetrieb zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen. Der Rat hatte in seiner Haushaltssitzung im Dezember 2016 beschlossen, dass das aktuell vom SEBD gepachtete Kanalnetz durch den Eigenbetrieb übernommen werden soll und beauftragte die Verwaltung, die begonnenen Verhandlungen dahingehend fortzuführen.
Damit wird das Vermögen zukünftig dem Eigenbetrieb wirtschaftlich zugeordnet und in die dortige Verantwortung gegeben. Aus Sicht des städtischen Haushalts stellt sich das Übernahme-Entgeld gegenüber dem Barwert der Pachtzahlungen, die sich ohnehin jährlich reduzieren, als die wirtschaftlichere Variante dar. Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die bisherige Auftrennung zwischen dem Eigentürmer und dem Nutzer des Kanalnetzes ist unnötig, kompliziert und unüblich. Mit der Übernahme durch den Stadtentwässerungsbetrieb kommt zusammen, was zusammengehört."
CDU-Fraktionsvize Andreas Hartnigk sieht das anders. Er sei dagegen, dass der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) von der Stadt gezwungen wird, Schulden zu machen.
"Ich halte die ganze Nummer für einen riskanten Verschiebebahnhof. Die Stadttochter muss Kredite aufnehmen, um an die Mutter den von ihr geforderten Kaufpreis überweisen zu können. Am Ende haftet die Stadt, wenn der SEBD seine Verbindlichkeiten nicht ablösen kann. Dann ist auch die Zusage nicht zu halten, dass die Bürgerinnen und Bürger von höheren Abwassergebühren verschont bleiben sollen."