Martinsfeuer sollten rechtzeitig angemeldet werden
In den Vorjahren wurden in Düsseldorf rund um den Martinstag durchschnittlich 20 Veranstaltungen mit einem Feuer angemeldet Martinsfeuer sollten rechtzeitig vor dem Abbrennen dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Daran erinnern die Mitarbeiter im Ordnungsamt. Im Zuge der Anmeldung wird geprüft, ob von dem Feuer aufgrund seines Standortes besondere Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit ausgehen können.
Neben der Freude am Anblick von Flammen und Glut bringt jedes Feuer naturgemäß Brandrisiken und Belastungen für die Umgebung mit sich.
Das "Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf für Lager- und Brauchtumsfeuer" enthält Hinweise, wie Belastunge n in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können. Es ist im Internetangebot der Stadt unter www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/tipp/
merkblatt_lagerfeuer_brauchtumsfeuer.pdf abrufbar.
Als Brennstoff dürfen ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz einschließlich anhaftender Rinde, trockener Reisig und trockene Zapfen verwendet werden. Das Verbrennen von nassem Holz, nassen Pflanzenresten, gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz, Abfällen, Kunststoff, Gummi ist untersagt.
In den vergangenen Jahren wurden in der Landeshauptstadt Düsseldorf durchschnittlich rund 20 Martinsfeuer angezeigt. Zumeist handelt es sich um traditionelle Veranstaltungen von Düsseldorfer Vereinen, Schulen oder Kindergärten.
Schadensfälle sind bislang nicht bekanntgeworden.
Die Anmeldung muss den geplanten Abbrennplatz, den Termin sowie Name und Anschrift der verantwortlichen natürlichen Person enthalten.
Sie ist an folgende Adresse zu übermitteln:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt (32/12)
40200 Düsseldorf
Telefax 0211.89-29226
E-Mail: Amt3212@duesseldorf.de