Stadt stellt Weichen in der Abfallwirtschaft neu Gelb in die Tonne
Weil die Stadt die Weichen bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung neu gestellt hat, ergeben sich für Düsseldorf ab 2025 ein anderer Service und mit Einführung der neuen Wertstofftonne „erweiterte Optionen bei der Restmüllreduzierung“.
„Bisher taten sich viele Menschen oft schwer mit dem, welcher Abfall in die Gelbe Tonne gehört. Das haben wir erfolgreich vereinfacht, indem wir die Gelbe Tonne im nächsten Jahr durch die neue Wertstofftonne ersetzen“, erklärt Umweltdezernent Jochen Kral und fährt fort: „Durch dieses neue Angebot können Haushalte den Restmüllanteil reduzieren und so die zu zahlenden Gebühren besser selber beeinflussen.“
Das ändert sich: Die „Gelbe Tonne“ wird ab dem 1. Januar 2025 zur Wertstofftonne. In diese sollen auch sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ gegeben werden. Dies sind Abfälle aus Metall oder Kunststoff, etwa kaputte Koch-Utensilien, Gießkannen, die keine Verpackungen sind.
Bei der „Blauen Tonne“ für Altpapier wird ab dem 1. April die Leerungshäufigkeit von 14-täglich auf wöchentlich erhöht. Dadurch sollen die Düsseldorfer Haushalte das Altpapier komfortabler entsorgen können.
Auch die Biotonne wird ab dem 1. April wöchentlich statt wie bisher 14-täglich geleert - mit Ausnahme der Wintermonate Dezember, Januar und Februar, in denen wie bisher eine 14-tägliche Leerung erfolgt. Neu ist zudem, dass künftig auch Küchenabfälle „nach dem Kochtopf“ über die kostenlose Biotonne entsorgt werden, was das Restmüllvolumen verringert.
Ab dem 1. Januar 2025 erhebt nicht mehr die AWISTA GmbH im Auftrag der Stadt die Gebühren, stattdessen wird die Stadt selbst die Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung erheben. Dies betrifft auch gewerblich genutzte Restmülltonnen. Die Gebührenbescheide 2025 werden im Januar 2025 von der Stadt verschickt. Auch das Inkassoverfahren wird dann von der Stadt durchgeführt. Die Struktur der Abfallgebühren (mit Grundgebühr, Leistungsgebühr, Teilservice-Abschlag und Vollservice-Zuschlag), bleibt demnach unverändert. Auch an der Bemessung der Straßenreinigungsgebühren anhand der bestehenden Reinigungsklassen ändere sich nichts.
Für die Kundinnen und Kunden wechselt jedoch der Zahlungsweg. Soweit die Zahlungen per Lasteneinzugsverfahren abgewickelt werden, müssen dafür neue SEPA-Mandate erteilt werden. Dazu werden im Herbst 2024 alle Kundinnen und Kunden mit entsprechenden Erläuterungen angeschrieben. Die Gebührenbescheide selbst werden diese Informationen ebenfalls enthalten. Desweiteren sollen diese mit QR-Codes versehen sein, wodurch die Zahlung online abgewickelt oder alternativ ein SEPA-Mandat erteilt werden kann.