Unser Lesertelefon „Wohnen im Alter“ - Fragen und Antworten Schwellenlos bauen
Das Thema unseres Telefonforums lautete „Wohnen im Alter“. Die Architektin Sonja Hopf und Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen beantworteten die Leserfragen. Eine Auswahl:
Wann muss ich den Zuschuss für barrierefreie Anpassungen bei meiner Pflegekasse beantragen - vor oder nach dem Umbauten?
Es ist zu empfehlen, den Zuschuss zusammen mit dem Kostenvoranschlag vom Handwerker vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Dann habe Sie mehr Sicherheit in der finanziellen Planung.
Ich habe zwei Stufen vor meinem Eigenheim, meine Mutter wohnt bei mir. Das Überwinden der Stufen wird für sie langsam schwierig. Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt mobile Rampen und Hebebühnen, die auch im Mietkauf angeboten werden. Einen Überblick über diese Varianten können Sie sich unter www.nullbarriere.de. verschaffen. Alternativ kann Ihnen ein Gartenbauer eine Gartenanlage mit Rampe gestalten. Die Rampe muss ein Gefälle von sechs Prozent haben; ansonsten gibt es von der Pflegekasse keinen Zuschuss.
Fördert NRW barrierefreie Anpassungen?
Das Programm „Wohneigentum modernisieren und sanieren“ beinhaltet zinsgünstige Darlehen zur Barrierereduzierung in bestehendem Wohnraum. Es gelten Einkommensgrenzen. Das Programm „Gebäudesanierung“ bietet neben Darlehen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes auch Darlehen, die zur Barrierereduzierung eingesetzt werden können. Die maximale Darlehenshöhe ist 75.000 Euro; Einkommensgrenzen gibt es hier nicht. Details per E-Mail unter info@nrwbank.de, Telefon 0211-017414500.
Das Geld aus einem Riester-Bausparvertrag lässt sich offenbar für altersgerechte Umbauten verwenden. Gibt es etwas zu beachten?
Ja, findet der Umbau innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie statt, gilt hierfür eine Mindestinvestitionssumme von 6.000 Euro. Danach gilt eine Mindestinvestitionssumme von 20.000 Euro. Ein Sachverständiger muss die zweckgerichtete Verwendung bestätigen. Dann können die eigenen Ersparnisse, die staatlichen Zuschüsse und mögliche Steuervorteile auch dafür genutzt werden.
Ich möchte mich nach Geld erkundigen für einen barrierefreien Umbau. Meine Mutter wohnt mit bei uns im Haus und hat einen Pflegegrad.
In diesem Fall können Sie die Pflegekasse Ihrer Mutter an den Kosten beteiligen. Die Pflegekasse kann auf Antrag bis zu 4.000 Euro dazugeben. Die KfW-Bank hält für Barrierereduzierung Zuschüsse bereit. Unter www.kfw.de finden Sie die Details, Telefon 08005399002.
Meine Frau und ich wollen in den nächsten Jahren das Bad altersgerecht umbauen. Wir rechnen mit bis zu 18.000 Euro. Einen Teil der Arbeiten kann ich selber übernehmen. Gibt es den KfW-Zuschuss trotzdem?
Nein. Die KfW möchte die Rechnung eines Fachunternehmens sehen. Ob man die Arbeiten so aufteilen kann, dass ein gegebenenfalls verminderter Zuschuss auch bei Eigenleistungen gezahlt wird, erfragen Sie am besten bei der KfW.
Ich bin schwer behindert, habe keinen Pflegegrad. Ich brauche eine bodengleiche Dusche. Sind die KfW-Kredite an das Einkommen gebunden?
Nein, Kredit und Zuschuss von der KfW sind nicht an das Einkommen gebunden, sondern an den Charakter der Maßnahmen, die geplant sind. Für die Umbauten sind bestimmte Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl wird wie vor jeder Kreditzusage Ihre Bonität geprüft.
Welche Anforderungen gibt es an eine barrierefreie neu gebaute Wohnung?
Das steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes in Verbindung mit der DIN-Norm für barrierefreies Bauen. Wollen Sie allerdings ein KfW-Darlehen für barrierefreie Umbauten in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nach den technischen Mindestanforderungen der KfW richten.
Unser Kind ist behindert. Wir wollen ein Haus bauen oder kaufen. Was ist zu beachten?
Zugang zu Haus und Terrasse müssen schwellenlos sein. Durch möglichst wenige Wände erreichen Sie größere Flächen, die für Rollstuhlfahrer unabdingbar und für alle anderen bequem sind. be.p