Update: Pandemie in der Stadt Land NRW ordnet ab dem 13. April Notbremse in Düsseldorf an
Nordrhein-Westfalen hat für Düsseldorf ab Dienstag die Corona-Notbremse angeordnet, da die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt den dritten Tag in Folge über 100 liegt. Damit gelten ab dem 13. April wieder verschärfte Maßnahmen.
Ab Dienstag sind damit nur Kontakte zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt, wie das Gesundheitsministerium am Sonntagabend mitteilte. Kinder bis einschließlich 14 Jahren würden nicht mitgerechnet.
Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, seien wieder unzulässig, hieß es weiter. Dazu gehören etwa Nagelstudios und Massagesalons. Zulässig blieben medizinisch erforderliche Dienstleistungen sowie Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen sei ab Dienstag wieder untersagt.
Die sogenannte Sieben-Tage-war in Düsseldorf am Freitag erstmals überschritten worden. Am heutigen Montag liegt sie bei 115,9. Die Kommune hat theoretisch noch eine Test-Option. Die Nutzung etwa der Museen könnte mit einem tagesaktuell bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zulässig bleiben. Die Stadt müsste dies dann allerdings per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium anordnen.
Im Sport gibt es für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren eine Ausnahme. Dazu erklärt der Düsseldorfer Abgeordnete Markus Herbert Weske, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Seit Anfang März konnten auf den Sportanlagen unter freiem Himmel Gruppen von bis zu zwanzig Kindern zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen wieder trainieren. Da wir in Düsseldorf nun seit über drei Tagen eine Inzidenz von über 100 haben, wird die zulässige Gruppengröße ab sofort von 20 Kindern auf zehn Kinder zuzüglich zwei Betreuerinnen und Betreuer gesenkt. Das halte ich für einen vernünftigen Weg!“
Verärgert ist Weske „über die mindestens verwirrende Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung“ bei diesem Thema: „Einen Hinweis auf die Möglichkeit, bis zu zehn Kinder draußen weiterhin zu trainieren, sucht man in den Pressestatements der Staatskanzlei vergeblich. Es kann nicht die Aufgabe der vielen ehrenamtlichen Engagierten in den Sportvereinen sein, alle zehn Tage 24 Seiten Coronaschutzverordnung durchzuarbeiten. Solche Versäumnisse und handwerklichen Fehler sind ein echtes Ärgernis!“