Der Wandel in der Beratung für Haftentlassene Hilfe in Freiheit
Die Beratungsstelle für Haftentlassene der AWO in Rath nahm 1981 gemeinsam mit entsprechenden Einrichtungen im Ruhrgebiet ihre Arbeit auf. Zusammen mit weiter hinzugekommenen Häusern in freier Trägerschaft bilden sie die „Zentralen Beratungsstellen“ des Netzwerks der Freien Straffälligen-Hilfe in NRW.
Die Resozialisierung von Straffälligen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird vom Land aus dem Justizhaushalt gefördert. „Die Freie Straffälligen-Hilfe ist dabei eine sinnvolle Ergänzung und eine notwendige Alternative zu den sozialen Diensten der Justiz“, so Eckhard Müller, langjähriger Leiter der Rather Einrichtung. „Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Straftaten und damit auch wirksamen Opferschutz.“
Das kreative Potential der Zentralen Beratungsstellen ermögliche eine flexible, rasche Anpassung an sich verändernde Bedingungen und biete ein professionelles Angebot. Durch die intensive Nutzung trägereigener Ressourcen entstünden innovative Arbeitsansätze und Projekte.
Das Hilfsangebot der Beratungsstelle der AWO an der Westfalenstraße hat sich in den vergangenen 40 Jahren entsprechend der Bedürfnisse des Klientels ständig weiter entwi-ckelt, so die aktuelle Leiterin, Afroditi Fragiadaki-Darwich. „Ging es zu Beginn um die Entlassungsvorbereitung und das Übergangswohnen, kamen sukzessive Schuldner- und Insolvenzberatung, ambulante Therapie für Sexualstraftäter, Täterarbeit bei häuslicher Gewalt, Therapie für heranwachsende Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten und die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit anstelle von Geld- oder Haftstrafen dazu“, so Fragiadaki-Darwich weiter.
Die Hilfe wirke am besten, wenn eine kontinuierliche Begleitung von „drinnen nach draußen“ gewährleistet sei. Die KlientInnen würden gefordert und müssten sich mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen. „Diese Prozesse fordern nicht nur die Hilfesuchenden, sondern auch die Mitarbeitenden der Beratungsstelle.“
Nach 40 Jahren ist die Beratungsstelle fest etabliert und wird zunehmend in Anspruch genommen, so die beiden Fachleute. Doch gebe es Probleme: Durch die derzeitige Finanzierung, die eine Deckelung des Angebots beinhaltet und die aktuelle Situation aufgrund der Pandemie, ergeben sich lange Wartezeiten von mindestens acht Monaten, so die Leiterin. Müller führt weiter aus: „Für die Zukunft bedarf es einer bedarfsgerechten Finanzierung, die auch die notwendige Ausbildung des Fachpersonals einschließt.“