Mehrere Schüler klagten anschließenden auch über Ohrenschmerzen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts eines Körperverletzungsdelikts und des Verdachts eines Verstoßes gegen das sogenannte Sprengstoffgesetz aufgenommen. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei 15- und 16-Jährige Schüler.
Im Rahmen des Einsatzes wurden auch die Spezialisten des Landeskriminalamtes angefordert. Die Untersuchungen vor Ort ergaben, dass es sich bei dem Knallkörper um einen illegalen Böller handelt.
Der Erwerb und der Besitz sind strafbar. Entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen.