Detektivarbeit Beschattung durch Privatdetektive: Rechtslage nicht immer eindeutig
Von der Arbeit eines Privatdetektivs haben viele Menschen ein Bild, das durch Film und Fernsehen geprägt ist. Solch ein Detektiv verfolgt und beschattet Menschen, macht heimlich Fotos und dringt vielleicht sogar in eine Wohnung ein, um Beweise zu suchen. Um seinen Auftrag zu erfüllen, tut der Detektiv fast alles. Und in der fiktiven Welt ist er damit für die Polizei sogar ein nützlicher Helfer. In der Realität sieht es aber anders aus. Denn hier stehen die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und auch das Eigentum unter rechtlichem Schutz. Wann und ob ein privater Ermittler bestimmte Maßnahmen ergreifen darf, wird dadurch eingeschränkt. Oft ist die konkrete Auslegung des Rechts aber alles andere als eindeutig.
Die reale Seite der Detektivarbeit
Das Arbeitsspektrum von Detekteien ist vielfältig und sie werden sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen beauftragt. Und das aus ganz unterschiedlichen Gründen. Unternehmen möchten meist wissen, ob Mitarbeiter oder Geschäftspartner unlauteren Machenschaften nachgehen. Ist ein Mitarbeiter wirklich zu Recht krankgeschrieben oder erschleicht er sich zusätzliche Freizeit? Gibt der Geschäftspartner Firmengeheimnisse weiter? Hat ein ehemaliger Mitarbeiter unerlaubt Kunden für die Konkurrenz abgeworben?
Im privaten Bereich geht es eher um Beziehungsdinge. Ist der Ehepartner untreu? Erschleicht sich die Ex-Ehefrau mehr Unterhalt als ihr zustehen würde? Ist das eigene Kind in schlechte Kreise geraten und benötigt Hilfe?
So oder so stecken häufig keine bösen Absichten dahinter, wenn ein Detektiv beauftragt wird, sondern durchaus legitime Bedenken. Doch das rechtfertigt längst nicht jedes Vorgehen.
Gesetzgebung schränkt Ermittlungsmöglichkeiten ein
In Deutschland gelten Detektive als Privatpersonen. Besondere Befugnisse, wie sie etwa die Polizei hat, haben sie bei ihren Ermittlungen also nicht. Bei ihrer Arbeit müssen sie sich an alle Gesetze halten, wenn sie sich nicht strafbar machen und dadurch mitunter auch ihre Auftraggeber in Schwierigkeiten bringen wollen.
Das umfasst zum Beispiel auch Dinge, wie das Recht am eigenen Bild oder das Recht am gesprochenen Wort. Das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen oder das heimliche Fotografieren von Privatpersonen sind verboten. Selbst jemanden nur zu verfolgen und zu beobachten, kann strafrechtlich als Nachstellung ausgelegt werden.
Dennoch gibt es Detekteien und private Ermittlungen. Und für die Arbeit als Detektiv ist sogar eine IHK-Zertifizierung möglich. Wie passt das zusammen? Durch eine bestimmte Ausnahme und die liegt in den berechtigten Interessen der Auftraggeber.
Berechtigte Interessen müssen vorliegen
Damit Detektive ihrer Arbeit nachgehen können, ohne dafür vor Gericht zu kommen, müssen ihre Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an möglichen Ermittlungsergebnissen haben. Im Rechtsjargon spricht man auch von Beweisführungsinteressen.
Begeht etwa ein Mitarbeiter Betriebsspionage oder Diebstahl, kann das einem Unternehmen ernsthaft schaden. Das Unternehmen hat also gute Gründe, dem Verdacht nachzugehen. Besteht der Verdacht, dass die Ex-Ehefrau den Kindesunterhalt für sich selbst ausgibt und das Kindeswohl vernachlässigt, kann das ebenfalls als berechtigtes Interesse für Nachforschungen angesehen werden.
Aber: Ob der Einsatz von privaten Ermittlern wirklich gerechtfertigt ist, bleibt immer ein wenig Auslegungssache und somit bewegen sich Detektive oft in einer rechtlichen Grauzone. Das kann auch die Auftraggeber betreffen, die sich mitunter der Anstiftung zu Straftaten schuldig machen können. Gute Detekteien arbeiten seriös. Sie kennen den gesetzlichen Rahmen, halten ihn bestmöglich ein und weisen auch ihre Auftraggeber auf die Grenzen ihrer Arbeit hin.