Elektroroller-Anbieter und die Stadt unterzeichnen Absichtserklärung E-Scooter in die Spur bringen
Um weiteren Konflikten auf öffentlichen Straßen und Plätzen vorzubeugen, hat die Stadt jetzt mit den fünf Sharing-Anbietern von E-Scootern eine Absichtserklärung unterzeichnet. „Darin bekunden die Unternehmen, dass sie mit uns eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen“, erklärt Mobilitätsdezernent Jochen Kral.
Die inhaltlichen Eckpunkte der Vereinbarung: Die Anbieter setzen - möglichst festangestelltes - Personal zur Ordnung der Fahrzeuge in den Sharing-Stationen ein und machen Schwerpunktkontrollen. Bei Beschwerden sollen verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter innerhalb von maximal 1,5 Stunden beseitigt werden. Im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zwischen Sharing-Anbietern, Stadt und der Polizei sollen gemeinsame Aktionstage zur Fahrsicherheit angeboten werden.
Weitere Punkte: Die Scooter-Firmen streben die Integration ihrer Angebote in der Redy-App der Rheinbahn an. An allen Bahnhöfen und an ausgewählten ÖPNV-Haltepunkten werden die Leihscooter stationsbasiert angeboten. Düsseldorf richtet 50 Abstellflächen bis Ende 2022 ein. Zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit setzen die Anbieter zukünftig ausschließlich Scooter mit wechselbaren Akkus ein. Für deren Austausch sowie für das Einsammeln defekter Scooter sollen bis 2023 ausschließlich emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden. Bereits bis Ende 2022 soll dies zu 50 Prozent umgesetzt sein.
Die Roller hatten zuletzt zunehmend für Ärger und Verdruss gesorgt, wurden ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt. Bereits beschlossen wurde daher eine Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Sharing-Anbieter. Zudem ist die Gesamtflottenzahl der E-Scooter von der Stadt auf 8.400 Fahrzeuge festgesetzt worden - bislang waren es, Stand August 2021 noch 12.700 Fahrzeuge.
Zudem wollen die Stadt und die Anbieter gemeinsam Möglichkeiten prüfen, um das Parken und Befahren von Parks und Fußgängerzonen zu vermeiden. Ein Großteil der Projekte und Änderungen wird laut Stadt spätestens mit der Neuausstellung der Sondernutzungsgenehmigung im März 2022 umgesetzt werden, weitere Anpassungen erfolgten dann sukzessiv im laufenden Betrieb.