Stadt gibt Gemälde ab und kauft es Die Rückgabe
Man kann es als „wiedergutmachende Rückgabe“ übersetzen: Der Stadtrat hat jetzt die „Restitution“ des Gemäldes „Bildnis der Kinder des Künstlers“ (1830) von Wilhelm von Schadow an die „Dr. Max and Iris Stern Foundation“ beschlossen. Der Beschluss beende eine langjährige Verhandlungsphase zwischen Stadt und der Interessenvertretung der Nachkommen des von den Nazis verfolgten Düsseldorfer Kunsthändlers Max Stern.
Rückblick: 2017 waren die Vorbereitungen zur Schau über das Leben des jüdischen Kunsthändlers Max Stern fast abgeschlossen. Initiiert wurde sie seinerzeit u. a. von der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und der in Kanada ansässigen Stiftung „Max Stern Art Restitution Project“, die sich um die Rückgabe von Werken aus Sterns ehemaligem Besitz bemüht. Doch die Stadt unter OB Thomas Geisel sagte die Ausstellung kurzfristig ab. Grund: „Aktuell laufende Auskunfts- und Restitutionsgesuche in deutschen Museen.“ Es folgte eine kontroverse Debatte.
Im Herbst 2021 eröffnete Geisel-Nachfolger Stephan Keller die Ausstellung zum Schicksal Sterns im Stadtmuseum dann doch, bedauerte „die daraus entstandene Kontroverse“. Zudem kündigte er weitere Gesprächsbereitschaft hinsichtlich des Umgangs mit dem künstlerischen Nachlass Sterns „auf sicherer rechtlicher Grundlage“ an, die als Orientierungshilfe für den Umgang mit verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut diene. Im Fokus schon damals: das von den Stern-Erben zurückgeforderte Kinderbild von Wilhelm von Schadow.
Nun die Einigung: Sie sieht vor, dass das Werk durch einen Rückkauf in der Sammlung der Stadt verbleibt. Keller: „Ich freue mich, dass mit der nun gefundenen fairen und gerechten Lösung das bedeutende Gemälde in Düsseldorf verbleibt, ab Mitte August im Kunstpalast wieder der Öffentlichkeit zugänglich sein wird.“
Julius Stern war seit 1913 in Düsseldorf als Kunsthändler tätig, 1917 eröffnete er seine Galerie auf der Königsallee. Sohn Max (1904–1987) führte das Geschäft nach dem Tod des Vaters 1934 weiter. Unter der Verfolgung durch das NS-Regime war er 1937 gezwungen, die Kunstgalerie aufzugeben und einen Großteil des Warenbestandes versteigern zu lassen. Wer zu dieser Zeit im Besitz des Gemäldes war, ließ sich nicht ermitteln. 1959 erwarb es die Stadt aus Essener Privatbesitz. Bis 1977 hing es im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters. Die Rückgabe des Gemäldes, so die Stadt, erfolge aufgrund einer Lücke in der Aufarbeitung der Besitzgeschichte, die durch die Forschung nicht mehr zu schließen ist.