OB Geisel legt gegen "Licht aus"-Urteil Revision ein

Oberbürgermeister Thomas Geisel wird gegen das kürzlich erlassene Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum "Licht aus"-Aufruf anlässlich der Dügida-Demos Revision einlegen.

Das OVG Münster hat diese Revision ausdrücklich zugelassen, "weil sich im vorliegenden Fall grundlegende Fragen hinsichtlich des Inhalts und der Grenzen der Äußerungsbefugnisse eines Bürgermeisters gegenüber politischen Bewegungen, die keine politischen Parteien sind, stellen."

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass ein Oberbürgermeister kein politisches Neutrum ist. Ich hoffe, dass diese Rechtsauffassung höchstrichterlich bestätigt wird. Ein Oberbürgermeister muss das Recht haben sich zu äußern, wenn in 'seiner' Stadt die Grundwerte der Demokratie in Frage gestellt werden."

Das OVG Münster selbst stellte fest, dass ein Oberbürgermeister im Rahmen seiner Repräsentationsfunktion das Recht hat, sich offensiv politisch zu positionieren. Daher hatte das Gericht auch den Aufruf des Oberbürgermeisters, an der Gegendemonstration teilzunehmen, als rechtmäßig erachtet. Umso weniger verständlich ist aus Sicht des Oberbürgermeisters, die negative Beurteilung des Gerichts zum "Licht-aus"-Aufruf.

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