Umwelt Im Grünen erholen, die Natur dabei schützen
Viele Menschen zieht es derzeit hinaus ins Grüne. Die attraktive Natur vor unserer Haustür wird jedoch durch die vielen Besucher beeinträchtigt und läuft Gefahr, Schaden zu nehmen.
Die Landschafts- und Naturschutzgebiete sind in der Regel an den Zugängen mit grün-weißen, auf dem Kopf stehenden Dreiecksschildern mit der Aufschrift "Landschaftsschutzgebiet" beziehungsweise "Naturschutzgebiet" markiert. Viele Bürger wissen nicht, dass in den Landschafts- und Naturschutzgebieten Verhaltensregeln gelten und verstoßen dagegen häufig ohne Absicht.
Dies haben die Urdenbacher Bürger und Jäger auch für das Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe festgestellt. In der Folge der naturnahen Umgestaltung des Urdenbacher Altrheins und der Aufwertung des Wanderwegenetzes hat sich die Zahl der Besucher in den letzten Jahren stark erhöht. Gerade in der letzten Zeit hat es häufiger Beschwerden aus der Bevölkerung über unangebrachtes Verhalten von Erholungssuchenden im Naturschutzgebiet gegeben.
Die Jagdgenossenschaft Urdenbach (Zusammenschluss von Grundstückseigentümern) und der Allgemeine Bürgerverein Urdenbach e.V. möchten helfen, das zu ändern. Sie haben 25 Zusatzschilder gespendet, die unter den Schutzgebietsschildern der Urdenbacher Kämpe angebracht werden und mit Piktogrammen und Texten kurz und prägnant die Verhaltensregeln vermitteln.
Die Naturschutzgebiete sind die "Hotspots" unserer Landschaft mit wertvollen und lebenswichtigen Rückzugsorten für Pflanzen und wildlebende Tiere. Hier kommen viele gefährdete und daher geschützte Arten vor. Sie reagieren sehr empfindlich auf Tritt und Störungen. Daher gilt in Naturschutzgebieten das Gebot, die Wege nicht zu verlassen. Und für Reiter gilt, nur die ausgewiesenen Reitwege zu nutzen. In Schutzgebieten dürfen landwirtschaftliche Flächen, also Äcker und Wiesen - im Gegensatz zu Rasenflächen im Park - nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.
Besonders in den heißen Sommermonaten zieht es viele an die Badeseen. Das Baden in den Seen in Düsseldorf ist jedoch verboten. Insbesondere am Elbsee, der im Naturschutzgebiet liegt, dürfen sogar die Uferbereiche außerhalb bestehender Wege nicht betreten werden. Möglichkeiten, das kühle Nass dennoch zu genießen, gibt es in den nahegelegenen öffentlichen Strandbädern am Unterbacher See.
Die massiven Verstöße im Naturschutzgebiet Elbsee haben bereits Ende Juni einen größeren Einsatz des Ordnungs- und Servicedienstes ausgelöst. Rund 100 Personen wurden hier widerrechtlich angetroffen, weshalb deren Personalien aufgenommen und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Je nach Verstoß werden Verwarngelder bis zu 55 Euro oder Bußgelder von mindestens 75 Euro verhängt.
Auch gegen ein Picknick ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dabei gilt zu beachten, dass offenes Feuer und Grillen in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern nicht erlaubt ist. In so schöner Umgebung verwundert zurückgelassener Müll und zieht erfahrungsgemäß leider weiteren Müll an. "Bitte werfen Sie Abfall, der bei Ihrem Ausflug in die Schutzgebiete anfällt, nicht weg, sondern nehmen Sie ihn wieder mit", ist daher die herzliche Bitte des Gartenamtes. So haben auch die nächsten Besucher Freude an der Natur.
Im Hinblick auf die Störung empfindlicher Tierarten haben die Hundehalter eine besondere Verantwortung. Hunde dürfen in Naturschutzgebieten nur an der Leine mitgeführt werden. "Auch außerhalb der Naturschutzgebiete muss der Hund jederzeit unter Aufsicht und 'rückrufbar' sein", erläutert Gerd Spiecker, Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann. "Dies ist insbesondere während der Brut- und Setzzeit der Tiere - also ungefähr von März bis Juli - wichtig."