Fehlende Papiere, gefährliche Krankheiten Vorsicht bei der Tier-Adoption
Die Sommerferien haben begonnen. In südlichen Ländern wecken Straßenhunde und -katzen oft Mitleid. Manche tierliebe Touristen nehmen die Tiere einfach mit, andere „adoptieren“ Hunde über Organisationen oder lassen sich gar als Flugpaten gewinnen. Vorsicht!
Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Düsseldorf mahnt: Katzen und Hunde aus Urlaubsländern können gefährliche Krankheiten einschleppen. Und: Wenn die notwendigen Papiere fehlen, endet die Einreise des Tieres schneller als erwartet.
Jedes Tier, das nach Deutschland eingeführt wird, benötigt einen EU-Heimtierausweis. In dem müssen neben Name und Anschrift des Besitzers auch die individuelle Chip-Nummer und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung eingetragen sein. Wenn Tiere zur Weitergabe an Dritte vorgesehen sind, gelten noch strengere Anforderungen. „Wer trotz der damit verbundenen Risiken unbedingt ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher ausführlich informieren, ob alle Einreisebestimmungen definitiv erfüllt sind“, betont der Leiter des Instituts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.
Diesen Rat sollten Urlauber auch beherzigen, wenn sie sich vor Ort als Flugpate für einen Vierbeiner anwerben lassen. Besonders diesen Tieren fehlten häufig die notwendigen Impfungen oder die dazugehörigen Papiere. Der Flugpate ist während des Transportes für das Tier verantwortlich und muss alle geltenden Einreisebestimmungen beachten. Am Düsseldorfer Flughafen würden immer wieder Hunde und Katzen sichergestellt und in Quarantäne untergebracht, weil die Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Das bedeute für die Tiere nicht nur eine quälende Zeit der Isolation, sondern kann für die „Retter“ teuer werden. Denn wer ein Tier nach Deutschland einführe, müsse auch für mögliche Folgekosten aufkommen. Bis zur Freigabe des Tieres könnten dann schnell mehrere hundert Euro an Unterbringungskosten zusammen kommen, die der Flugpate als Verursacher zu tragen hat. Zusätzlich werde ein Bußgeld fällig. In Zweifelsfällen. so der Experte, sollte man auf den Transfer verzichten.
Zudem sollten sich Reisende in jedem Fall - auch vom Urlaubsort aus - in Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die Organisation und die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Dies gelte auch für die Mitnahme von tierischen „Souvenirs“ wie zum Beispiel Reptilien, Amphibien, Insekten und Zierfische, die auf Tauchgängen selbst gefangen oder auf Märkten preiswert erworben wurden. Auch für den Erwerb und die Mitnahme von Geflügel, Vögel sowie Bienen würden spezifische Veterinär- und Einreisevorschriften gelten.