Anmeldung der I-Dötzchen

Am 1. August 2015 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis einschließlich 30. September 2009 geboren sind.

Die Erziehungsberechtigten haben im August eine schriftliche Aufforderung erhalten, ihr Kind persönlich in der Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Eltern, die noch keine Benachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, ihr Kind persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde anzumel-
den.

Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder im Rahmen freier Kapazitäten an einer Düsseldorfer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Für alle Schulen gelten folgende Anmeldetermine:
• Dienstag, 21. Oktober 2014: 15 bis 18 Uhr
• Mittwoch, 22. Oktober 2014: 11 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr
• Donnerstag, 23. Oktober 2014: 11 bis 13 Uhr.

Kinder, die nach dem 30. September 2009 geboren sind und auf Antrag ihrer Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde in der Grundschule ihrer Wahl angemeldet werden.

Den Vordruck für den Antrag auf vorzeitige Einschulung erhalten die Eltern bei der Anmeldung von der Schule. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung dieser Kinder trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

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