Stellung nehmen gegen Bahnlärm
Noch bis Ende Mai können Düsseldorfer im Rahmen der ersten bundesweiten Öffentlichkeitsbeteilung im Zuge der Lärmaktionsplanung Stellung zum Bahnlärm beziehen.
Initiiert wurde diese Möglichkeit durch das Eisenbahnbundesamt. Die Stadtverwaltung Düsseldorf empfiehlt allen Düsseldorfern, die sich vom Schienenverkehrslärm beeinträchtigt oder gestört fühlen, diese Möglichkeit zu nutzen und ihre Be-troffenheit dem Eisenbahnbundesamt gegenüber darzulegen.
Denn das Eisenbahnbundesamt ist die Aufsichtsbehörde der Deutschen Bahn AG. Es kann Einfluss auf die Prioritäten beim Lärmschutz nehmen. Die Beteiligungsplattform kann unter dem Link www.laermaktionsplanung-schiene.de erreicht werden. Teilnehmer müssen sich dort zunächst anmelden. Anschließend können sie einzelne Orte angeben, an denen sie sich durch Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken belästigt und gestört fühlen.
Nach der Ortsangabe, auf den sich die Stellungnahme bezieht, gilt es, einen Fragebogen auszufüllen. Die Beförderung von Menschen und Gütern per Bahn ist aus ökologischer Sicht eine sehr gute Alternative zum Straßen- und Luftweg. Gleichzeitig stellt der Schienenverkehrslärm jedoch für viele Menschen eine große Belastung oder Störung dar.