Verdacht auf Vogelgrippe Freilauf-Verbot für Hunde und Katzen am Unterbacher See

Bei einem toten Schwan aus Düsseldorf wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Wupper in Krefeld (CVUA RRW) Vogelgrippe (aviäre Influenza vom Typ H5) nachgewiesen.

Ob es sich um den für Tiere gefährlichen Typ H5N8 handelt, wird derzeit vom Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems an der Ostsee untersucht. Mit einem Ergebnis wird in der nächsten Woche gerechnet.

Der Vogel wurde am 30. Dezember auf einem Campingplatz am Unterbacher See, Kleiner Torfbruch, verendet aufgefunden. Um den Fundort wurde heute (6. Januar) vorsorglich vom Amt für Verbraucherschutz ein Sperrgebiet mit einem Radius von 1.000 Metern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3.000 Metern eingerichtet, die durch eine entsprechende Beschilderung an den Zufahrtsstraßen gekennzeichnet werden.

Der unmittelbar benachbarte Kreis Mettmann wurde sofort über den Befund informiert. In Düsseldorf befinden sich im Sperrgebiet nur private Hobbyhaltungen, im Beobachtungsgebiet ist neben Hobbyhaltern lediglich ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen.

Neben der bereits seit mehreren Wochen bestehenden Aufstallpflicht für Geflügel in Düsseldorf gilt im Beobachtungs- und Sperrgebiet am Unterbacher See jetzt ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen.

Gehaltene Vögel dürfen nicht aus dem jeweiligen Bestand gebracht oder zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Im Sperrbezirk müssen Tierhalter sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe wirksame Desinfektionsmittel auf saugfähigen Bodenmatten ausgelegt werden und Fleisch und Erzeugnisse aus Fleisch, das von Geflügel aus dem Beobachtungsgebiet hergestellt wurde, dürfen nur mit Genehmigung des Amtes für Verbraucherschutz aus der Zone gebracht werden.

Zudem können im gesamten Stadtgebiet keine Geflügelausstellungen durchgeführt werden. Die Maßnahmen dienen bereits im Verdachtsfall dem Schutz des Hausgeflügels. Es soll die Übertragung des hochansteckenden Virus von infizierten Wildvögeln auf andere Geflügelarten verhindert werden.

Die Gefahr einer Infektion mit dem hochpathogenen Vogelgrippevirus wird für den Menschen derzeit als gering eingeschätzt. Um alle Möglichkeiten einer Übertragung auf den Menschen auszuschließen und eine Verschleppung des Virus zu verhindern, sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden.

Infos zu Fundorten von tot aufgefundenen Vögeln nimmt am Wochenende die Leitstelle des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) entgegen unter der Telefonnummer 0211-8994000. Von dort werden der Transport und die weitere Untersuchung der Tiere veranlasst.

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