Die erste Aktion findet am Donnerstag, 27. April, statt. Für die Folgeaktionen stehen die Termine noch nicht fest.
Bei den Kontrollen werden stichprobenhaft einzelne Fahrzeuge kontrolliert: Anhand der EU-Schlüsselnummer im Fahrzeugschein wird überprüft, ob die richtige Plakette am Auto befestigt ist. "Damit einhergehend wollen wir auch über Sinn und Zweck der Umweltzone aufklären", sagt Umweltdezernentin Helga Stulgies. Wer ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung unterwegs sei, müsse mit Verwarn- und Bußgeldern von 25 bis 80 Euro rechnen.
Seit 1. Juli 2014 dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone fahren. Die zugrunde liegende "Plaketten-Verordnung" (die 35. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV) und die darauf aufbauenden Umweltzonen wurden vor dem Hintergrund der Feinstaub-Belastung entwickelt.