Akute Waldbrandgefahr
Im Stadtwald herrscht derzeit akute Waldbrandgefahr. Darauf weisen die städtische Forstabteilung sowie die Feuerwehr Düsseldorf hin.
Nach dem anhaltend schönen Wetter reicht bereits ein kleiner Funke aus, um trockenes Laub oder Gras anzuzünden. Selbst achtlos weggeworfene Zigarettenasche oder ein Grillabend am Waldrand können aktuell verheerende Folgen haben.
Laut Landesforstgesetz ist im Wald grundsätzlich, also auch auf den Waldspielplätzen und Liegewiesen, jedes Anzünden und Unterhalten von Feuer strengsten verboten. Dies gilt ebenso für das Grillen.
Außerdem gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot im Wald. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Der Deutsche Wetterdienst hat für den Großraum Düsseldorf bereits die Waldbrandwarnstufe 3, von möglichen 5 Stufen, ausgerufen. Wird die Stufe 5 erreicht, kann durch ordnungsbehördliche Verfügung des Regionalforstamtes Niederrhein angeordnet werden, dass der Wald nur noch auf festen Wegen betreten werden darf.
Im Interesse der Erhaltung des Stadtwaldes bittet die Forstverwaltung alle Waldbesucher, kein Feuer im Wald zu entzünden, im Wald nicht zu rauchen, nur befestigte Wege zu benutzen, Kinder über die Gefahr zu informieren und im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr (112) zu rufen.